Der Mann war 2006 in einem Lokal in Wien-Leopoldstadt aufgetaucht, um seine dort als Kellnerin beschäftigte Ex-Freundin zurück zu gewinnen. Sie schmiss ihn aus dem Lokal, im Eingangsbereich entzündete sich darauf ein Streitgespräch. Als ein Gast einschritt, stach der 63-Jährige auf ihn ein.
Ansatzlos und ohne ein Wort zu sprechen versetzte der 63-Jährige dem um fünf Jahre jüngeren Mann einen Bauchstich. Ui, i bin gstochn worden, wunderte sich dieser, ehe er zusammenbrach. Darauf hin ging der Täter auf seine ehemalige Lebensgefährtin los, die er mit dem Fixiermesser im Wangen-, Schulter- und Nackenbereich traf.
Während sie noch relativ glimpflich davon kam, erlitt der Mann lebensgefährliche Verletzungen. Er wurde im Spital in den künstlichen Tiefschlaf versetzt, die Milz musste ihm entfernt werden.
Der 63-jähriger Wiener wurde zwar vom versuchten Mord freigesprochen, dennoch kam er mit 15 Jahren Haft alles anderes als billig davon. Die Geschworenen erkannten auf absichtliche schwere Körperverletzung, da es sich beim Angeklagten um einen Rückfalltäter handelte, stand dem Gericht dafür ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zur Verfügung.
Der Angeklagte behauptete, das Opfer wäre ihm ins Messer gfallen. Die Darstellung der Zeugen beruhe auf gezielten und zusammengesprochenen Lügen. Dass er seiner Ex das Messer in die Wange stach, kann so gwesn sein. Genaueres wisse er nicht mehr, er sei angsoffn gewesen.
Der 63-Jährige hat 30 Vorstrafen auf dem Kerbholz. Zuletzt war er im März 2006 aus dem Gefängnis gekommen. Der Mann nahm das Urteil an. Da sich die Staatsanwältin Rechtmittel vorbehielt, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.