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15-Jährige in Wien vergewaltigt: Angeklagter beschrieb einvernehmlichen Geschlechtsverkehr

Der Angeklagte schilderte den einvernehmlichen Sex. / Symbolbild
Der Angeklagte schilderte den einvernehmlichen Sex. / Symbolbild ©APA, Herbert Pfarrhofer
Jener Zeitungszusteller, der am 22. Dezember letzten Jahres in Wien-Favoriten ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll, schilderte dem Landesgericht am Montag den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.
15-Jährige "schwer beeinträchtigt"
Angeklagter auf freien Fuß gesetzt
Sex laut Angeklagtem freiwillig

Das Mädchen, das er zwischen 3.00 und 4.00 Uhr auf der Straße aufgelesen hatte, habe sich in seinem Lieferwagen an ihn herangemacht. “Hätte sie nicht angefangen mich zu berühren, wäre ich nicht auf diesen Gedanken gekommen”, erklärte der 25-Jährige einem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol). Die Jugendliche habe ihn während seiner Zustelltour mit einem Handzeichen angehalten, sei zu ihm auf der Beifahrerseite in den Wagen gestiegen und habe ihn dann während der Fahrt “öfters berührt”.

Nach der letzten Adresse und nachdem man sich in einer Tankstelle Bier besorgt hatte, habe das Mädchen im Wagen die Musik aufgedreht und “im Sitzen getanzt”, schilderte der indisch-stämmige Mann, der seit 2014 in Österreich lebt. Im weiteren Verlauf habe man sich nach hinten begeben, wo sie ihm die Hose ausgezogen hätte: “Dann haben wir uns hingelegt und es ist zum Geschlechtsverkehr gekommen.”

Mann vergewaltigte 15-Jährige in Wien-Favoriten

Bisher hatte der verheiratete Mann das geleugnet. Sowohl beim ersten Verhandlungstermin Anfang Mai als auch am 20. Juni, als er zuletzt Kontakt mit dem Gericht hatte, stritt er noch jeglichen sexuellen Kontakt ab. “Ich hatte Angst”, bemerkte er nun dazu.

Die Jugendliche war nach einem Besuch des Christkindlmarktes am Rathausplatz in einen Streit mit ihrer Mutter geraten. Sie verließ die Wohnung, irrte im Freien herum und wurde laut Anklage von dem Zeitungszusteller in verweintem Zustand aufgelesen, der ihr versprochen haben soll, sie nach Hause zu bringen. Am Beifahrersitz wurde die 15-Jährige der Staatsanwaltschaft zufolge vaginal vergewaltigt.

Fall sorgte justizintern für Diskussionen

Die Verhandlung wurde von enormem medialen Interesse begleitet. Aufgrund des starken Besucherandrangs musste sie kurzfristig sogar in einen Schwurgerichtssaal verlegt werden. Im Vorfeld hatte der Fall justizintern kontroversielle Diskussionen ausgelöst.

Wien. Nach dem ersten Verhandlungstermin Anfang Mai war der bis dahin auf freiem Fuß befindliche Angeklagte vom Landesgericht für Strafsachen wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Dagegen legte der 25-Jährige Beschwerde ein, der das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Folge gab. Der Inder wurde auf freien Fuß gesetzt, worauf er wenig später ein Flugzeug nach Indien bestieg – allerdings nur, um seine kranke Mutter zu besuchen, wie sein Verteidiger Nikolaus Rast betonte.

Aufgrund des aufrechten OLG-Beschlusses war am heutigen Verhandlungstermin der mehr als außergewöhnliche Umstand gegeben, dass man in einem Prozess gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger einer Minderjährigen trotz einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren ohne Justizwache auskam. Der Zeitungszusteller ist nach wie vor auf freiem Fuß und stellte sich – wie von seinem Verteidiger versprochen – weiter seinem Verfahren.

15-Jährige nicht verhandlungsfähig

Demgegenüber kann die 15-Jährige, deren Befragung beim ersten Termin abgebrochen werden musste, weil das Mädchen einen Zusammenbruch erlitt, nicht mehr vernommen werden. Wie Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der das Mädchen Ende Juni untersucht hat, darlegte, ist diese derzeit nicht aussagefähig. “Aktuell ist sie nicht verhandlungsfähig”, betonte Hofmann. Der psychische Leidensdruck eines neuerlichen Zeugenauftritts wäre zu groß, meinte der Gutachter.

Der Expertise des Sachverständigen zufolge hat das, was das Mädchen laut Anklage kurz vor Weihnachten erlebt hat, ein “sehr schwerwiegendes Krankheitsereignis” bewirkt, erläuterte Hofmann. Die psychischen Folgen bewertete Hofmann als schwere Beeinträchtigung: “Die Kriterien einer schweren Körperverletzung sind erfüllt. Angesichts des Schweregrades gehe ich davon aus, dass das mit einer großen Wahrscheinlichkeit in einen Dauerzustand übergehen wird.”

Mädchen leidet seither an Depression

Das Mädchen wuchs in schwierigen Verhältnissen auf und hat eine ungünstige Kindheit verbracht. Laut Hofmann haben sich bei ihr Züge einer Borderline-Störung entwickelt. Die 15-Jährige hat auch altersuntypische Alkohol- und Drogenerfahrungen hinter sich. Seit dem inkriminierten Vorfall hätte sich zusätzlich eine “ausgeprägte Depression” herausgebildet, stellte Hofmann fest. Bei seiner Untersuchung habe das Mädchen mit “heftigem Weinen” auf Fragen zur mutmaßlichen Vergewaltigung reagiert: “Sie hat zum Ausdruck gebracht, dass sie das derartig anwidert, dass sie nicht drüber sprechen will.”

Wie die juristische Prozessbegleiterin der 15-Jährigen ausführte, traut sich das Mädchen nach wie vor nicht das Haus zu verlassen und hat Angst vor dem Einschlafen. Der Gerichtspsychiater riet dringend zu einer konsequenten Verhaltenstherapie und medikamentösen Behandlung. Nur so könne man der “ausgeprägten Symptome” womöglich Herr werden.

Mit dem Urteil war vor 15.00 Uhr zu rechnen.

APA/red

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