Es war ein Verwandter der betroffenen Hausbesitzer. Die Bewohner des Einfamilienhauses waren im Urlaub, als ihre Bleibe Ziel eines sinnlosen Vandalenaktes wurde. Im Obergeschoss füllte der ungebetene Gast die Badewanne mit Kleidungsstücken und drehte den Wasserhahn auf. Ebenso im Waschbecken in der Küche. Im Keller stand das Wasser eineinhalb Meter hoch, Kästen wurden umgeworfen, Flaschen zertrümmert, Elektrogeräte beschädigt. Entwendet wurde kaum etwas.
Persönlichkeitsstörung
Nun, da feststeht, wer den immensen Sachschaden angerichtet hat, wird die Frage nach dem Warum noch lauter. Das Verhältnis zu den betroffenen Bewohnern war gut. Weder Rache noch Neid war im Spiel. Der 22-Jährige wird wegen schwerer Sachbeschädigung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Dazu werden 1440 Euro Geldstrafe verhängt. Für den Schadenersatz von 145.000 Euro wird er eine Weile sparen müssen. Der an einer Persönlichkeitsstörung leidende Bursch muss sich außerdem einer Psychotherapie unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.