“Aus meiner Sicht sind Fehler passiert. Aus heutiger Sicht hätte man das Opfer nicht in diese Zelle sperren dürfen. Das war ein Fehler, das muss man zugeben”, stellte Karl am Freitagnachmittag auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Palais Trautson fest, an der auch ihr Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek und Vollzugsdirektor Peter Prechtl teilnahmen.
War U-Haft für 14-Jährigen nötig?
Es stelle sich “die berechtigte Frage ans Gericht, ob die lange U-Haft verhängt hätte werden müssen”, sagte Karl. Noch deutlicher wurde Pilnacek: Die Behörden hätten einem Bericht der Jugendgerichtshilfe “ein höheres Augenmerk” schenken müssen, der dem inhaftierten 14-Jährigen verminderte geistige Reife bescheinigte. Statt den Burschen gleich freizulassen, hatte die zuständige Richterin ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der 14-Jährige blieb in Folge dessen mehr als drei Wochen weiter in Haft, ehe die Sachverständige am 10. Juni den Befund der Jugendgerichtshilfe bestätigte und der Bub auf freien Fuß gesetzt wurde.
Nach Alternativen für Jugendliche wird gesucht
Informationen über die Entwicklungsstufe und Entwicklungsreife von jugendlichen U-Häftlingen müssten zukünftig schneller bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten ankommen, “um Haft zu verkürzen oder gar nicht entstehen zu lassen”, deponierte Pilnacek. Die Justizministerin kündigte in diesem Zusammenhang die Bildung einer “Taskforce Jugend U-Haft” aus Vertretern der Kriminalpolizei, Richtern, Staatsanwälten, der Jugendgerichtshilfe und dem Verein Neustart an, die für jugendliche Straftäter rasch Alternativmaßnahmen zur U-Haft entwickeln soll. (APA)