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100-Personen-Regel soll für Autokinos nicht gelten

Vorerst gab es keine Beschränkungen der Besucherzahlen bei Autokinos.
Vorerst gab es keine Beschränkungen der Besucherzahlen bei Autokinos. ©APA/AFP/PETRAS MALUKAS
Bisher gab es bei Autokinos keine Beschränkungen bei der Besucherzahl. Das soll auch so bleiben.

Die Kulturinstitution der Autokinos feiert in coronabedingten Abstandszeiten ein Revival: Seit 15. Mai war der Betrieb des virensicheren Kinogenusses möglich und wurde auch vielerorts genutzt - vorerst ohne Beschränkung der Besucherzahl. Durch die Veröffentlichung der neuen Lockerungsverordnung, die morgen, Freitag, in Kraft trifft, schien sich das jedoch zu ändern.

Unklarheit in neuer Verordnung soll beseitigt werden

Schließlich sind Veranstaltungen - auch Filmvorführungen - über 100 Personen untersagt. Gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten" (Donnerstagsausgabe) hieß es aus dem Sozialministerium bezüglich der Autokinos: "Dabei handelt es sich nach geltender Rechtslage um eine Veranstaltung. Und die ist mit 100 Personen begrenzt." Bisher hatten Anbieter wie das Linzer Autokino am Jahrmarktgelände in Urfahr oftmals Platz für mehr als 200 Autos und entsprechende Insassen.

Automobile Cinephile können nun aber aufatmen. "Eine Anpassung der Lockerungsverordnung wird vorgenommen, damit die bisherige Regelung für Autokinos fortgesetzt werden kann", heißt es auf APA-Nachfrage aus dem Büro von Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne).

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(APA/Red)

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