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100 Euro Kinderzuschuss für Arbeitslose und Sozialhilfebezieher

Die Regierung sieht für arbeitslose Eltern einen Bonus von 100 Euro pro Kind vor.
Die Regierung sieht für arbeitslose Eltern einen Bonus von 100 Euro pro Kind vor. ©pixabay.com (Sujet)
Eltern, die ihre Arbeit verloren haben, sowie Notstands- und Sozialhilfebezieher erhalten einen Bonus von 100 Euro pro Kind. Dieser soll aus dem mit 30 Millionen Euro dotierten "Familienkrisenfonds" bezahlt werden.

Der von ÖVP und Grünen angekündigte Kinderzuschuss aus dem "Familienkrisenfonds" soll ab 13. Juli ausgezahlt werden. Laut Sozial- und Familienministerium sollen die 100 Euro pro Kind automatisch an Arbeitslose sowie Notstands- und Sozialhilfebezieher mit Kindern fließen. Außerdem hat die Regierung am Dienstag eine Nachbesserung beim Familienbonus angekündigt.

Regierung versprach Nachbesserung bei Familienbonus

Der Familienbonus bringt eine Steuerrückerstattung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Um ihn ausschöpfen zu können ist allerdings ein entsprechend hohes Einkommen nötig. Und zwar 1.700 Euro bei einem Kind, bei mehreren Kindern sollte das Monatsbrutto entsprechend höher sein.

Problematisch könnte das nun für Eltern werden, die den Familienbonus bereits beantragt haben, ihn aber nicht ausschöpfen können - etwa weil sie nun weniger verdienen als erwartet. Für sie sieht eine am Dienstag in Begutachtung geschickte Novelle zum Einkommensteuergesetz nun die Möglichkeit vor, den Bonus nachträglich zu stornieren. In diesem Fall könnte dann der besser verdienende Partner oder die Partnerin den Bonus in voller Höhe lukrieren.

100 Euro pro Kind aus "Familienkrisenfonds"

Unabhängig davon sieht die Regierung für Eltern, die ihre Arbeit verloren haben, einen Bonus von 100 Euro pro Kind vor. Dieser soll aus dem mit 30 Mio. Euro dotierten "Familienkrisenfonds" bezahlt werden und ab 13. Juli fließen, wie Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstag ankündigten.

Der Bund soll dabei die Überweisung für Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe (inklusive "Aufstocker") abwickeln, die Länder die Zahlungen an Sozialhilfeempfänger.

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(APA/Red)

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