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1.500 Personen in einem Jahres zwei Mal mit Corona infiziert

Rund 1.500 Österreicher infizierten sich zweimal mit dem Coronavirus.
Rund 1.500 Österreicher infizierten sich zweimal mit dem Coronavirus. ©Ina FASSBENDER_AFP
Ende August haben sich 1.488 Personen in Österreich innerhalb eines Jahres zweimal mit dem Coronavirus angesteckt. Zehn der Betroffenen starben an der Covid-19-Erkrankung.
1.447 Menschen in Österreich schon zwei Mal infiziert

Das geht aus der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hervor. Diese zeigt also, dass sich nur 0,22 Prozent der 670.903 Genesenen innerhalb von zwölf Monaten wieder infiziert haben.

Die meisten Zweitinfektionen mit Corona innerhalb sechs Monaten

Die meisten Reinfektionen traten bereits innerhalb von sechs Monaten auf. In diesem Zeitraum infizierten sich 903 Personen ein zweites Mal mit dem Erreger. Das ist eine Quote von 0,13 Prozent Reinfektionen innerhalb eines halben Jahres nach einer ersten Ansteckung. Der Anteil der Impfdurchbrüche lag Ende September mit 0,26 Prozent und 13.783 Betroffenen bei rund 5,3 Millionen Vollimmunisierten ähnlich hoch wie jener der Reinfektionen innerhalb von einem Jahr, betonten die NEOS gegenüber der APA.

NEOS: Genesene sollen Geimpften weiterhin gleichgestellt sein

Die NEOS sprechen sich daher dafür aus, dass die Genesen den Geimpften weiterhin gleichgestellt sein müssen. "Außerdem braucht es endlich flächendeckende Antikörpertests, vor allem bei jenen, die sich nicht impfen lassen können. Dazu zählen auch Schülerinnen und Schüler unter zwölf Jahren", appellierte NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. "Und wir fordern auch weiterhin, dass jene, die noch nicht geimpft sind, von Bund oder Ländern proaktiv einen Impftermin zugewiesen bekommen", hieß es in dem Statement.

Mückstein: 1G-Regelung derzeit nicht vorgesehen

Mückstein hielt dazu in der Anfragebeantwortung fest: "Derzeit liegt in vielen Bereichen des täglichen Lebens die Regelung vor, dass Personen einen Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr vorzeigen müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind in den meisten Bereichen Nachweise einer Impfung, Genesung oder aktuellen negativen Testung in dieser Regelung inkludiert. Derzeit ist eine 1G-Regelung (bedeutend, dass nur noch ein Impfnachweis als Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr gilt) nicht vorgesehen."

(APA/Red)

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