„Sind die Frauen undiszipliniert?“

Bei der Volksbefragung geht es um Folgendes: Sollen junge Männer weiterhin gegen ihren Willen gezwungen werden, sechs oder neun Monate ihres Lebens für 300 Euro Entschädigung pro Monat eine Arbeit zu verrichten?
„Das ist gut für Kameradschaft und Disziplin“, heißt es. Leute, die die Wehrpflicht damit begründen, behaupten, dass Frauen, die davon ausgenommen sind, undiszipliniert sind und keine Freundschaften haben. Doch das ist absurd. Das führt zu einem weiteren Punkt: Weshalb wird in einem Land, das für Gleichberechtigung einsteht, diese Bevorzugung eines Geschlechts hingenommen, ja sogar gefeiert? Welche Argumente gibt es denn, diesen Chauvinismus aufrechtzuerhalten? Die Wehrpflicht verstößt hier gegen Artikel 7 der Menschenrechtserklärung.
„Wir helfen auch ohne Zwang“
Gerne wird vom Katastrophenschutz gesprochen. Dabei wird versäumt, zu erklären, inwiefern das Tragen von Uniformen und das Schießen mit Gewehren bei Katastrophen hilfreich sein soll. Doch das ist ein Nebenschauplatz. Wichtiger ist, dass man in Fällen wie den Überschwemmungen 2005 viele freiwillige Helfer sieht.
Menschen müssen nicht zur Hilfe gezwungen werden. Wir sind solidarisch genug, einander auch ohne einen Zwang zu helfen.
Spricht man sich gegen die Wehrpflicht aus, so fällt ein Satz oft: „Wieso stört dich die Wehrpflicht? Du kannst ja auch Zivildienst machen!“ Was nichts anderem gleichkommt als: „Du fühlst dich unter der Traufe nicht wohl? Du kannst doch in den Regen gehen!“ Nein! Das macht es um nichts besser. Der Staat zwingt einen, unfreiwillig Arbeit zu verrichten.
Österreich verstößt hier gegen zahlreiche Menschenrechte: Wenn Sie männlich sind und bei der Musterung für tauglich erklärt werden, haben Sie nach der Einberufung keine Erlaubnis mehr, Österreich zu verlassen (Verstoß gegen Artikel 13).
Sollten Sie nicht beim Bundesheer erscheinen, so hat das Militär das Privileg, Sie gewaltsam in die Kaserne zu zwingen (Verstoß gegen Artikel 20 und 23). Falls Sie sich dann weigern sollten, die Befehle der militärischen Autorität auszuführen, so kann man Sie zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilen (Verstoß gegen Artikel 29, Absatz 2).
Ich bin der festen Überzeugung, dass Österreich ein besseres Land wird, wenn wir die Zwangsarbeit, welche sich unter den Decknamen „Wehrpflicht“ und „Zivildienst“ versteckt, bei der kommenden Volksbefragung abschaffen.