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„Zuckerkandl“: „Das kann noch lange dauern!“

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Eine endgültige Entscheidung über das in der Österreichischen Galerie Belvedere befindliche Klimt-Gemälde „Amalie Zuckerkandl“ dürfte nach den zwei Aufhebungsklagen gegen den im Mai 2006 gefällten Schiedsspruch, der gegen eine Restitution entschieden hatte, noch längere Zeit auf sich warten lassen.

„Das kann noch lange dauern“, meinte Gottfried Toman von der Finanzprokurator heute, Montag, gegenüber der APA.

Bis Mittwoch hat er Zeit, für die Republik Österreich eine „Klagebeantwortung“ gegen die von George Bentley und Trevor Mantle aus der Erbengruppe nach Bloch-Bauer eingebrachte Aufhebungsklage abzugeben. Im Fall der Klage der Erbengruppe Müller Hofmann ist dies bereits vor rund drei Wochen erfolgt. Deren Anwalt Alfred Noll rechnet mit bis zu sieben Jahren Verfahrensdauer.

Wie der „Standard“ in der vergangenen Woche berichtete, haben nach der Erbengruppe Müller Hofmann kürzlich auch zwei der fünf Bloch-Bauer-Erben (die gemeinsam 25 Prozent vertreten) eine Aufhebungsklage gegen den Schiedsspruch in der Causa des 1988 in das Eigentum der Österreichischen Galerie gelangten Klimt-Porträts eingebracht. Zwar mussten die Streitparteien als Voraussetzung für das Schiedsverfahren erklären, den Schiedsspruch als verbindlich und endgültig anzuerkennen, doch ist nach der österreichischen Rechtsordnung bei behaupteten schwersten Vergehen „gegen die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung“ eine Klage dagegen zulässig.

Dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen liegen also zwei solcher Klagen vor, für die derzeit zwei verschiedene Richter zuständig sind. Es wird jedoch damit gerechnet, dass dem von Anwalt Stefan Gulner namens Bentley und Mantle eingebrachten Antrag auf Verbindung der beiden Verfahren stattgegeben wird. In diesem Fall wäre ein von Noll beantragter Drei-Richter-Senat zuständig. Bei einer vorbereitenden Tagsatzung im Spätherbst dürfte das Prozess-Programm beschlossen werden. Je nachdem, wie umfangreich dieses ausfällt (etwa durch Anhörung von Zeugen), rechnet Toman mit einer Entscheidung im Verlauf des kommenden Frühjahrs.

Berufungen dagegen sind jedoch nicht nur zulässig, sondern auch wahrscheinlich. Sollte der Schiedsspruch bestätigt werden, würde Noll den Rechtsweg weiter über das Oberlandesgericht und den Obersten Gerichtshof bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Noll: „Wir kämpfen schon seit sieben Jahren um das Bild, dann sind es eben sieben weitere. Man braucht einen langen Atem.“ In eine besondere Situation käme die Republik Österreich im Fall einer Aufhebung des Schiedsspruchs und Zuspruchs des Gemäldes an eine der beiden Erbengruppen; in diesem Fall wäre es theoretisch denkbar, dass die Republik versuchen könnte, sich am Schiedsgericht selbst schadlos zu halten.

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