Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen Strafantrag wegen versuchter Körperverletzung eingebracht, teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Freitag mit. Die Verhandlung findet am 1. März statt, gab die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn, bekannt.
Polizist plädiert auf “nicht schuldig”
Der Polizist, der von den Anwälten Alfred Boran und Dieter Heck vertreten wird, wird sich der Vorfälle vom Juli 2015 “nicht schuldig” bekennen. “Es sind in diesem Fall keine Verletzungen objektiviert. Das angebliche Opfer ist am nächsten Tag bei einem Autoeinbruch in Wiener Neustadt ertappt und dazu einvernommen worden. Dabei wurden keine Verletzungsspuren wahrgenommen. Er ist auch nicht zum Amtsarzt gegangen”, meinte Heck im Gespräch mit der APA.
Da der Mann – ein 27-jähriger algerischer Asylwerber – auf freiem Fuß blieb und nicht in U-Haft genommen wurde, dürfte er sich in weiterer Folge nach Deutschland abgesetzt haben. Im Verfahren gegen die Polizei – insgesamt waren vier Beamte ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten – stand er jedenfalls nicht mehr als Zeuge zur Verfügung und konnte auch nicht von einem medizinischen Sachverständigen begutachtet werden.
Taschendieb bei Festnahme in Wien misshandelt
Der Fall wurde publik, weil ein Anrainer das Geschehen am 28. Juli 2015 in Wien-Leopoldstadt mitgefilmt und das knapp zweiminütige Video den Medien zugespielt hatte. Der Handy-Mitschnitt zeigt, wie der Festgenommene ruhig und mit am Rücken gefesselten Händen an einer Hauswand steht, wobei sein Gesicht der Mauer zugewandt ist.
Dann reißt ihn einer der beiden Polizisten kurz nach hinten, dreht ihn um und drückt ihn gegen die Wand. Sein Kollege packt den Mann am Hals und stößt ihn zu Boden. Da die Arme des 27-Jährigen fixiert sind, schlägt er mit dem Kopf auf dem Asphalt auf, ein Schrei ist zu hören. Kurze Zeit später setzen die Polizisten den Gefesselten mit dem Rücken zur Hausmauer auf den Gehsteig.
“Das Zu-Boden-Bringen war zu viel”
“Das Zu-Boden-Bringen war zu viel”, begründete die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, weshalb sich der betreffende Polizist nun vor Gericht verantworten muss. Das Verfahren gegen den zweiten Beamten, der den Asylwerber auch nicht unbedingt sanft anpackte, wurde eingestellt, “weil man ihm keinen Verletzungsvorsatz nachweisen konnte”, erläuterte Bussek. Das Opfer sei “nicht greifbar”, aus dem Video und den Aussagen anderer Zeugen hätten sich keine Indizien ergeben, “dass der zweite Beamte den Mann in irgendeiner Form verletzt hätte”.
Keine Folgen für andere Polizisten
Keine strafrechtlichen Folgen gibt es für zwei weitere Polizisten, die in den Verdacht geraten waren, sie hätten den Vorfall falsch dokumentiert, indem sie ein Protokoll anfertigten, in dem behauptet wurde, der Festgenommene habe sich gewehrt und sich seine Verletzungen ohne fremdes Zutun zugezogen. Ihr Verfahren wegen Verdachts in Richtung Amtsmissbrauch wurde ebenfalls eingestellt, berichtete Bussek.
Die Rechtsvertreter des zur Anklage gebrachten Polizisten sind überzeugt, dass dieser am Ende freigesprochen wird. Nach der Veröffentlichung des Videos waren die beiden darauf ersichtlichen Beamten vom operativen Außendienst abgezogen und in den Innendienst versetzt worden. Ein internes Disziplinarverfahren wurde eingeleitet.
(apa/red)