Verteidiger Clemens Lahner hatte den Antrag auf diese Zeugenbefragung gestellt. Zum Beweis dafür, dass sein Mandant, der Fünftangeklagte, bei der Hilfe der Durchreise einerseits kein Geld verlangt, andererseits nichts Illegales gemacht habe. Denn der Pakistaner, den er in Wien in den Zug nach Stuttgart gesetzt hatte, besaß einen Ausreisebescheid.Der Zeuge, der mittlerweile in Deutschland um Asyl angesucht hatte, beteuerte, dass der Fünftangeklagte kein Geld von ihm verlangt habe. Im Gegenteil, dieser habe sogar das Bahnticket bezahlt. Er beschrieb den Fünfangeklagten als “hilfsbereit und liebenswürdig”, als einen Menschen, den er ständig “ins Gebet einschließe”.
Schlepperprozess: “Er ist sehr menschlich”
Als die Richterin nachfragte, weshalb ihm der Fünftangeklagte so viel Hilfe angedeihen hatte lassen, erklärte der Zeuge: “Wir stammen aus demselben Dorf. Er (gemeint der Fünftangeklagte, Anm.) kommt aus einem guten Haus. Er hat auch in Pakistan schon sehr vielen Leuten geholfen, er ist sehr menschlich.”
Nach der Videokonferenz stand wieder das Vorspielen von Telefonüberwachungsprotokollen auf dem Programm. Der seit März laufende Prozess, in dem den Angeklagten gewerbsmäßige Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird, wird am Mittwoch fortgesetzt.
(APA/Red)