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"Pizzeria Anarchia": Verwirrung um Prüfung von Schadensersatz

"Pizzeria Anarchia" - Verwirrung um Prüfung von Regressforderungen
"Pizzeria Anarchia" - Verwirrung um Prüfung von Regressforderungen ©APA
Tage nach der umstrittenen Räumung der "Pizzeria Anarchia" in Wien durch ein Großaufgebot der Polizei gab es Verwirrung um eine mögliche Prüfung von Regressforderungen.
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Laut Wiener Polizei werde dies vom Justizministerium geprüft. Dort wusste man davon allerdings nichts. “Der Wiener Polizei wurde vom Justizministerium definitiv bestätigt, dass Schadensersatzmöglichkeiten zeitnah geprüft werden”, sagte Polizeisprecher Roman Hahslinger der APA. Dem widersprach Dagmar Albegger, die Sprecherin des Justizressorts. “Wir haben weder vom Innenministerium noch von der Wiener Polizei irgendein Schreiben bekommen und auch nicht zugesagt, Regressforderungen zu prüfen”, sagte sie der APA.

Verwirrung um Prüfung von Schadensersatz

Bezüglich möglicher Regressforderungen gibt es ohnedies unterschiedliche Rechtsansichten. “Bis jetzt wurde in solchen Fällen noch nie überlegt, ob Regressforderungen anzustellen sind”, sagte Hahslinger der APA. Laut Justizministerium sei für die Prüfung die Finanzprokuratur, die als Anwalt des Staates fungiert, zuständig. Würde das Innenministerium sich entschließen, eine Klage zu erheben, müssten unabhängige Gerichte nach Umständen des Einzelfalls darüber entscheiden. “Das Justizministerium kann der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts durch die Gerichte nicht vorgreifen”, hieß es in einer Stellungnahme.

“Pizzeria Anarchia” geräumt

Wie die APA aus anderer Quelle erfuhr, könne die Wiener Polizei versuchen, sich an der Justiz schadlos zu halten. Der eigentliche Akteur bei der Hausräumung sei schließlich der Gerichtsvollzieher gewesen, die Polizei hatte für ihn einen Assistenzeinsatz geleistet. Daher müsse die Wiener Polizei ihre Kosten der Justiz, die die zuständige Behörde für Gerichtsvollzieher ist, verrechnen.

Laut Andreas Konecny, Professor für Zivilrecht an der Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Wien, müsse bei einem Exekutionsverfahren zunächst der Eigentümer die Kosten beispielsweise für den Schlüsseldienst oder Möbelwägen übernehmen. Diese könne er dann von seinem Schuldner, im Fall der Mühlfeldgasse 12 sind dies die Hausbesetzer, einfordern, sagte Konecny. Unklarheit herrschte über die Kostenübernahme von Polizeieinsätzen.”

Spott über Einsatz in Wien.

(APA)

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