AA

Nur eine Beschwerde bei Landesverwaltungsgericht nach NÖ-Wahl

Im Zusammenhang der NÖ-Wahl ging nur eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.
Im Zusammenhang der NÖ-Wahl ging nur eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Das Landesverwaltungsgericht musste sich in Zusammenhang mit der niederösterreichischen Landtagswahl vergangenen Sonntag nur mit einer Beschwerde befassen.
Grüne prüfen Wahlanfechtung
Amtliches Endergebnis
Landbauer legt alle Funktionen zurück
Live-Ticker zum Nachlesen
Erste Reaktionen zur Landtagswahl
Erste Hochrechnung der Landtagswahl
"Ganz tiefe Dankbarkeit"
Niederösterreich bleibt schwarz

Dabei sei es um die Frage gegangen, ob ein ordentlicher Wohnsitz vorliegt oder nicht, sagte LVwG-Sprecher Markus Grubner am Freitag auf APA-Anfrage. Die Frist für Beschwerden beim LVwG ist bereits abgelaufen. Die Beschwerde im Vorfeld der Wahl drehte sich um die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Dabei sei es um eine Person mit Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde gegangen, sagte der Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichtes. Darüber sei am 27. Dezember 2017 entschieden worden.

431 Beschwerden bei Gemeinderatswahl

Zum Vergleich: In Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl am 25. Jänner 2015 war das Landesverwaltungsgericht mit 431 Beschwerden beschäftigt gewesen. Diese hatten sich gegen Entscheidungen von 19 Gemeindewahlbehörden gerichtet. Damals waren Vorwürfe um fragwürdige Zweitwohnsitze und “Scheinmeldungen” in niederösterreichischen Gemeinden erhoben worden.

Frist für Beschwerden an Landesverwaltungsgericht zu Ende

Die Frist für Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht zur Landtagswahl ist inzwischen zu Ende. Seit der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses gestern, Donnerstag, läuft die Vier-Wochen-Frist für Anfechtungen der Wahl beim Verfassungsgerichtshof. Die Grünen haben am Freitag bekanntgegeben, in Zusammenhang mit im Vorjahr erfolgten Änderungen beim Zweitwohnsitzer-Wahlrecht eine Anfechtung zu prüfen.

APA/Red.

>>>Hier geht es zum Special der NÖ-Wahl

 

  • VIENNA.AT
  • Landtagswahl Niederösterreich
  • Nur eine Beschwerde bei Landesverwaltungsgericht nach NÖ-Wahl
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen