Künftig sollen Verurteilungen wegen bestimmten Delikten wie etwa Verhetzung, Amtsmissbrauch, Korruption, NS-Wiederbetätigung oder Wahlbetrug jedenfalls zum Mandatsverlust führen, so Grünen-Chefin Eva Glawischnig bei einer Pressekonferenz.
Grüne stellen Bedingungen für Mandatsverlust
Bei allen anderen Vorsatz-Delikten plädieren die Grünen für einen Mandatsverlust, wenn eine Freiheitsstrafe entweder unbedingt ausgesprochen wird oder bei einer bedingten Verurteilung sechs Monate übersteigt. Derzeit können Abgeordnete ihr Mandat nur dann einbüßen, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Mit der derzeitigen Regelung “erwische” man die Verhetzung praktisch nicht, argumentierte Glawischnig. “Das ist ein Loch, das man beseitigen sollte.”
Konsequenzen in Antisemitismus-Causa Susanne Winter
Strafrechtliche Konsequenzen für Winter, die aus der FPÖ ausgeschlossen wurde und nun fraktionslose Abgeordnete ist, wegen ihrer Äußerungen erwartet die Grünen-Chefin nicht: “Was sie jetzt gemacht hat, ist übelst antisemitisch, aber strafrechtlich nicht fassbar.” Vorwürfe richtete sie auch an die FPÖ: Diese habe ja gewusst, welche Geisteshaltung Leute wie Winter oder Christian Höbart vertreten würden. “Und wenn sie weiter im Nationalrat sitzt, wird sie mit der FPÖ abstimmen. Mit wem sonst?”
Mandatsverlust: Debatte kocht wieder hoch
Die seit Jahren nie ganz erkaltete Debatte um eine Verschärfung beim Amts- bzw. Mandatsverlust von Politikern kochte am Mittwoch angesichts der Causa Winter generell wieder hoch. ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka will dies am Freitag in der Präsidiale diskutieren und verweist laut “Österreich” auf einen fertigen Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2013. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder zeigte sich im “Kurier” diskussionsbereit.
Laut Lopatka soll künftig gelten, dass bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu mehr als sechs Monaten Haft (bedingt oder unbedingt) das Mandat weg ist. Dasselbe soll bei jeder Verurteilung wegen Korruption, Verletzung der Aufsichtspflicht oder Sexualstrafdelikten gelten. Derzeit liegt das Limit bei einem Jahr.
Debatte um “vernünftige Grenze”
Auch Schieder möchte darüber reden. “Ob letztlich ein halbes Jahr oder drei Monate eine vernünftige Grenze sind – es ist sinnvoll, darüber zu debattieren”, meinte er. Der Dritte Nationalratspräsident und FPÖ-Vizeklubchef Norbert Hofer sagte: “Ich möchte da keinen Hüftschuss. Es sollte aber kein Denkverbot geben.”
Die Grünen hatten am Mittwoch gefordert, dass Verurteilungen wegen bestimmten Delikten wie etwa Verhetzung, Amtsmissbrauch, Korruption, NS-Wiederbetätigung oder Wahlbetrug jedenfalls zum Mandatsverlust führen sollen. Bei allen anderen Vorsatz-Delikten plädieren sie für einen Mandatsverlust, wenn eine Freiheitsstrafe entweder unbedingt ausgesprochen wird oder bei einer bedingten Verurteilung sechs Monate übersteigt.
(apa/red)