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BP-Wahl: Diese Fristen sind für die Unterstützungserklärungen einzuhalten

Die Nachfrist für die Unterschriftenerklärungen läuft bis nächsten Dienstag.
Die Nachfrist für die Unterschriftenerklärungen läuft bis nächsten Dienstag. ©APA/EXPA/Jakob Gruber
Die potentiellen Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl haben bis Freitag Zeit, die Unterschriften vorzulegen. Es gibt aber auch eine Nachfrist.

Kandidaturanwärter wie Richard Lugner oder Elfriede Awadalla sammeln dieser Tage noch intensiv Unterstützungserklärungen. Spätestens am Freitag um 17:00 Uhr müssen sie ihre Wahlvorschläge für die Präsidentschaftswahl einbringen. Haben sie dann noch keine 6.000 Unterschriften, bekommen sie eine Nachfrist bis Dienstag.

Für die Parteikandidaten Rudolf Hundstorfer (SPÖ), Andreas Khol (ÖVP), Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van der Bellen (Grüne) war es kein Problem, 6.000 Unterstützer zu finden. Auch die parteiunabhängige Irmgard Griss steht fix am Stimmzettel, sie hat schon eingereicht. Zahlreiche Privatpersonen dürften weit unter der 6.000er-Hürde liegen, EU-Gegner Robert Marschall gibt keine Auskunft.

Unterstützungserklärungen: Nachfrist bis Dienstag

Für Lugner und die linke Kandidatin Awadalla dürfte es knapp werden. Sie können aber jedenfalls am Freitag ihren Wahlvorschlag beim Innenministerium einreichen und die 3.600 Euro Kostenbeitrag leisten. Dann haben sie noch Montag und Dienstag (theoretisch bis 24:00 Uhr, praktisch bis zur Schließung der Gemeindeämter beziehungsweise Bezirksämter) Zeit, sich um die ausstehenden Unterschriften zu bemühen.

Diese Nachfrist sieht das Bundespräsidentenwahlgesetz in Paragraf 8 vor: Wenn Unterstützungserklärungen fehlen, hat die Wahlbehörde den Zustellungsbevollmächtigten aufzufordern, diesen Mangel “binnen drei Tagen zu beheben”.

Stimmzettel ab 24. März fix

Die Bundeswahlbehörde tritt am Samstag am späten Nachmittag zusammen. Freitag und Samstag werden mit einem erweiterten Team die Unterstützungserklärungen geprüft und gezählt. Werden Mängel (auch eine fehlende Zustimmung des Kandidaten wäre ein solcher) festgestellt, wird den betreffenden Bewerbern die Nachfrist zuerkannt. Diese Bestimmung gibt es nur bei Bundespräsidentenwahlen, bei Nationalratswahlen ist keine Nachfrist vorgesehen.

Nach einer neuerlichen Prüfung ist der Stimmzettel am Gründonnerstag, 24. März, fix. An diesem Tag sind die Wahlvorschläge abzuschließen und zu veröffentlichen. Dann können die Stimmzettel für die Wahl am 24. April gedruckt werden.

(APA, Red.)

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