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Beste Freundin erstochen: Mordprozess gegen 16-Jährige in Wien eröffnet

Die 16-jährige Angeklagte (Mitte) beim Prozess wegen Mordes an ihrer besten Freundin in Wien
Die 16-jährige Angeklagte (Mitte) beim Prozess wegen Mordes an ihrer besten Freundin in Wien ©APA
Enormes öffentliches Interesse herrschte am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht, wo der Mordprozess gegen ein 16 Jahre altes Mädchen begann, das im Mai des Vorjahres seine beste Freundin in Favoriten erstochen haben soll. Die Jugendliche sei "mit Drogen vollgepumpt" gewesen, so der Verteidiger.
Beim Mordprozess in Wien
Prozess steht bevor
Bilder vom Tatort
Eifersuchtsdrama vermutet
Freundin wird einvernommen
Bluttat an Freundin begangen
16-Jährige verstorben
Messerstich in Favoriten

Der Saal 203 am Wiener Straflandesgericht war zum Bersten gefüllt, obwohl Richter Norbert Gerstberger zusätzliche Sessel herbeischaffen ließ, fanden bei weitem nicht alle Zuhörer eine Sitzgelegenheit und mussten der Verhandlung daher teilweise im Stehen folgen.

Die Bluttat in Wien-Favoriten

Die zum Tatzeitpunkt noch 15 Jahre alte Schulabbrecherin hatte am 29. Mai 2013 ihre beste Freundin getötet, indem sie der 16-Jährigen in der Wohnung eines Bekannten in Wien-Favoriten mit einem Messer einen wuchtigen Stich in den Rücken versetzte.

Wie Staatsanwältin Isabelle Papp den Geschworenen darlegte, war dem ein Streit vorausgegangen, weil die Freundin eine Beziehung mit dem Ex-Freund der Angeklagten angefangen hatte: “Sie war rasend eifersüchtig und gekränkt.”

Ankündigung der Tat auf Facebook?

Der Stich fiel derart heftig aus, dass die 16 Zentimeter lange Klinge 13 Zentimeter tief in den Körper der Freundin eindrang und deren Herz beschädigte. Das Mädchen hatte keine Überlebenschance. Die Täterin hatte über zwei Wochen zuvor – konkret am 16. Mai – auf Facebook gepostet: “Beste Freundin hängt mit Ex herum. […] Leben oder Tod??? Auf was tippt ihr?” Als ein Facebook-Freund darauf mit “Tooot?” reagierte, erwiderte sie diesem: “Jackpot! Der Gewinner kriegt sie von mir tot geschenkt. Na Spaß.”

Angeklagte: “Ich war es”

Die Staatsanwältin interpretierte dies als Ankündigung des Verbrechens. Die Angeklagte selbst, die von zwei Justizwachebeamtinnen und einer Psychologin der Justizanstalt (JA) Schwarzau zur Verhandlung begleitet wurde und sich mit einem Schal vermummt hatte, um den Kameras und Fotoapparaten ihr Gesicht nicht preisgeben zu müssen, gab vor, sich nicht an das Posting erinnern zu können. Auf die Frage des Richters, ob sie sich grundsätzlich schuldig bekenne, antwortete die 16-Jährige: “Ich war es.”

16-Jährige “vollgepumpt mit Drogen” – unzurechnungsfähig

Wie ihr Verteidiger Lennart Binder deutlich machte, kam dies allerdings keinem Geständnis im Sinn der Anklage gleich. “Sie war vollgepumpt mit Drogen und nicht in der Lage, das Unrecht ihrer Tat einzusehen”, sagte der Anwalt. Ein chemisches Gutachten habe bestätigt, dass seine Mandantin am Vorabend die synthetische Droge Mephedron (MMC, als “Badesalz-Droge” bekannt, Anm.) konsumiert hatte.

Sie sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen. Das vorgebliche Motiv Eifersucht nannte Binder “völlig verfehlt. Dieses Herumalbern über Beziehungen dürfte unter Jugendlichen normal sein”. Es habe “keinen Sinn, diese Geschichte so zu emotionalisieren.”

Vergebliche Reanimation, dann Facebook-Posting

Nur wenige Minuten, nachdem sie ihre Freundin niedergestochen und vergebens versucht hatte, diese mittels Mund-zu-Mund-Beatmen zu reanimieren, hatte die Angeklagte sich wieder auf Facebook eingeloggt.

Um 7.57 Uhr – die Tat soll sich laut Anklage um circa 7.45 Uhr zugetragen haben – postete sie folgende Nachricht: “Es tut mir leid. Jetzt komme ich in den Häf’n. Jetzt habe ich meine beste Freundin abgestochen.”

“Würde sie am Liebsten umbringen”

Auch an ihr Facebook-Posting nach der Bluttat (“Jetzt habe ich meine beste Freundin abgestochen”) könne sie sich nicht erinnern, sagte die 16-Jährige in ihrer Einvernahme. Der 36 Jahre alte Mann, bei dem diese und das Opfer die vorangegangene Nacht verbracht hatten, schilderte im Anschluss, erstere sei noch auf seinem Computer auf Facebook eingeloggt gewesen, als die Polizei bereits am Tatort war.

Sie habe noch mit Handschellen versucht, “weiter auf Facebook zu schreiben”, sagte der Zeuge, den die Angeklagte angerufen und um einen Schlafplatz gebeten hatte, weil ihre Freundin zu Hause rausgeschmissen worden war. Die Polizei habe das aber verhindert. Das Mädchen wollte dann gleich von den Beamten wissen, wie lange sie im Gefängnis bleiben müsse.

Beschwerden über Freundin

Der 36-Jährige hatte gegen 7.00 Uhr seine Wohnung verlassen, um sich von seinem Hausarzt krankschreiben zu lassen. Die ganze Nacht hindurch hatte er mit der Angeklagten geredet, während sich deren Freundin längst schlafen gelegt hatte. Das Mädchen habe sich über diese beschwert, weil diese mit ihrem Ex zusammen gekommen sei. Wie der Zeuge zu Protokoll gab, habe die 16-Jährige in diesem Zusammenhang “Ich würde sie am Liebsten umbringen” gesagt: “Ich habe das nicht ernst genommen. Sie waren ja die besten Freundinnen.”

“Warum hab’ ich das gemacht?”

Die Angeklagte sei sichtlich unter Drogen gestanden, als er sie in seine Wohnung ließ. Sie sei auch “ängstlich” gewesen. Als er nach dem Arztbesuch zurückkehrte, sei die Freundin der Angeklagten in einer Blutlache im Vorzimmer gelegen und habe kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben. Die 16-Jährige habe “Melissa, Melissa, wach auf!” geschrien. Er habe sie angebrüllt, was sie getan habe und ob sie “deppert” sei, erzählte der Mann. Darauf habe die Schulabbrecherin “Warum hab’ ich das gemacht?” gesagt.

Die Bluttat wurde mit einem Messer vollbracht, das der Wohnungsinhaber zum Fischfiletieren zu verwenden pflegte. Diese sei “ganz sicher” in einer Lade aus der Küche gelegen und müsse von der 16-Jährigen aus dieser entnommen worden sein, versicherte der Zeuge.

(apa/red)

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