Zwölfte Scheidung vom gleichen Mann: Wegen Witwenpension vor Gericht

Ein beispielloser Fall sorgte vor dem Obersten Gerichtshof für Aufsehen: Eine Steirerin, die nach dem Tod ihres ersten Ehemannes im Jahr 1981 erstmals Witwenpension bezog, heiratete im folgenden Jahr erneut, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. Diese zweite Ehe endete sechs Jahre später mit einer Scheidung, woraufhin sie erneut Witwenpension bezog. Doch damit nicht genug: Bis Mai 2022 folgten elf weitere Heiraten und Scheidungen mit demselben Mann, mit dem sie durchgehend in einem gemeinsamen Haushalt lebte.
Grenzen der Gesetzesauslegung
Die Pensionsversicherungsanstalt stellte sich nach der zwölften Scheidung quer und verweigerte die erneute Auszahlung der Witwenpension. Die Frau, unzufrieden mit dieser Entscheidung, suchte ihr Recht vor Gericht, scheiterte jedoch. Die Vorinstanzen sahen in ihrem Handeln einen Rechtsmissbrauch, der sich in der wiederholten Inanspruchnahme des Scheidungsrechts manifestierte.
Letztes Wort vom Obersten Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof urteilte im März und bestätigte damit die vorherigen Entscheidungen. Die unveränderten Lebensumstände des Paares seit ihrer ersten Verehelichung standen einer Anerkennung der Ehe als unheilbar zerrüttet im Wege.
(VOL.AT)