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Zwölf Anfechtungen nach Gemeinderatswahlen in Niederösterreich

Nach den NÖ GR-Wahlen gibt es zwölf Anfechtungen in elf Gemeinden.
Nach den NÖ GR-Wahlen gibt es zwölf Anfechtungen in elf Gemeinden. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Nach den Gemeinderatswahl in Niederösterreich sind bis zum Ende der Frist für Einsprüche zwölf Anfechtungen eingelangt. Die Fälle werden nun juristisch geprüft, letztlich entscheidet die Landeshauptwahlbehörde.
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Vor fünf Jahren hatte es nach den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich 19 Anfechtungen in 18 Gemeinden gegeben. Die Folge waren fünf teilweise oder gänzliche Wahlwiederholungen. Dieses Mal sind nach Angaben aus dem Landhaus in St. Pölten vom Dienstag zwölf Anfechtungen in elf Gemeinden eingelangt.

Zwölf Anfechtungen in elf Gemeinden nach Gemeinderatswahlen in Niederösterreich

In folgende Gemeinden wurden die Wahlen angefochten (aus Klosterneuburg im Bezirk Tulln liegen zwei getrennte Einsprüche vor): - Gablitz (Bezirk St. Pölten-Land) durch Bürgerentscheide Gablitz (BEGAB): gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren und unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses - Klosterneuburg (Bezirk Tulln) durch FPÖ und durch SPÖ: gesetzwidrige Vorgänge in Wahlsprengeln - St. Veit an der Gölsen (Bezirk Lilienfeld) durch einen Wahlwerber der Bürgerliste MIT: unzulässige Wahlwerbung und Wahlkartenzustellung - Blindenmarkt (Bezirk Melk) durch Liste Freie Wähler: unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses - Maria Lanzendorf (Bezirk Bruck an der Leitha) durch Bürgerliste Maria Lanzendorf: Nichtzulassung der Liste - Marchegg (Bezirk Gänserndorf) durch Bürgerliste Marchegg-Breitensee: Rechtswidrigkeiten im Wahlverfahren in allen drei Sprengeln und unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses - Mödling durch Bürgerliste Mödling am Weg: Nichtzulassung des Wahlvorschlags - Kematen an der Ybbs (Bezirk Amstetten) durch SPÖ: gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren (Wahlkarten) - Hof am Leithaberge (Bezirk Bruck an der Leitha) gemeinsam durch Bürgerliste Hof und FPÖ: Mandatsverteilung mit d'Hondtschen Verfahren - Traismauer (Bezirk St. Pölten-Land) durch Liste Hofmann Projekt Traismauer: gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren und Unrichtigkeit des Ermittlungsverfahrens - Niederhollabrunn (Bezirk Korneuburg) durch Liste Schachel - Parteilos: Fehler beim Wahlvorschlag sowie Mängel bei Wahlkarten "Nun sind die Juristinnen und Juristen am Zug. Zwar ist wichtig, dass für die betroffenen Gemeinden rasch Klarheit geschaffen wird, doch Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Daher werden wir die Anfechtungen sehr genau prüfen und voraussichtlich am 10. März darüber entscheiden", informierte Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) als Vorsitzender der Landeshauptwahlbehörde.

(APA/Red)

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