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Zwölf Jahre Haft für jahrelangen Missbrauch

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Symbolbild ©Pixabay
Stieftochter war acht Jahre alt, als Angeklagter erstmals mit ihr schlief. Er hatte laut Urteil sechs Jahre lang Sex mit dem unmündigen Mädchen.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

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"Ihre Vergangenheit hat sie eingeholt“, sagte Richter Martin Mitteregger bei der Urteilsverkündung zum Angeklagten. Zwischen 1987 und 1993 hat der großteils geständige Beschuldigte im Bezirk Feldkirch seine damals unmündige Stieftochter oft schwer sexuell missbraucht. Dadurch wurde das Opfer nach Angaben eines psychiatrischen Sachverständigen schwer traumatisiert. Deshalb erhöhte sich der Strafrahmen auf 5 bis 15 Jahre Haft. Daher waren die Taten nicht verjährt.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, Unzucht mit Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der arbeitslose Bregenzer der Geschädigten 20.000 Euro zu bezahlen. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Angaben glaubwürdig

Die Richter hielten die Angaben der Stieftochter des Angeklagten für glaubwürdig. Demnach war sie erst acht Jahre alt, als ihr Stiefvater im Jahr 1987 erstmals mit ihr geschlafen hat. Bis sie 14 Jahre alt wurde, hat der Erwachsene nach den gerichtlichen Feststellungen zumindest ein Mal in der Woche mit dem Mädchen Sex gehabt. Und er hat neben dem Geschlechtsverkehr auch beischlafähnliche sexuelle Handlungen an ihr vollzogen. Die Belastungszeugin gab an, bei seinen letzten Übergriffen sei sie 16 oder 17 Jahre alt gewesen. Sie sei nachts missbraucht worden, als ihre Mutter Schichtarbeit geleis­tet habe.

Neunjähriges Martyrium erlitten

Die Geschädigte habe ein beinahe neunjähriges Martyrium erlitten, führte Richter Mitter­egger aus. Hochgerechnet habe sie rund 400 Missbrauchshandlungen über sich ergehen lassen müssen. Es sei unfassbar, dass ihre Jugend durch ständigen sexuellen Missbrauch gekennzeichnet gewesen sei. Und es grenze an ein Wunder, dass sie trotz ihrer Traumatisierung einigermaßen normal leben könne.

Die Frau habe ihre Missbrauchserfahrungen der Bezirks­hauptmannschaft mitgeteilt, um andere Kinder davor zu bewahren, merkte der Vorsitzende des Schöffensenats an. Ihr sei es nicht um eine Strafanzeige gegen ihren Stiefvater gegangen.

Untersuchungshaft

Unmittelbar nach dem Schöffenprozess wurde der auf freiem Fuß zur Verhandlung erschienene Angeklagte am Montag wegen Fluchtgefahr festgenommen. Über ihn wurde Untersuchungshaft verhängt.

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