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Zwölf Jahre Strom "abgezapft": Betagtes Ehepaar verurteilt

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Wegen "Stromdiebstahls" ist ein unbescholtenes, betagtes Ehepaar aus Wien (79 und 81) am Dienstag in Krems vor Gericht gestanden.

Der Vorwurf: Durch eine Manipulation am Verteiler lief der Strom für die Heizung im Zweitwohnsitz, einem alten Bauernhaus im Waldviertel, zwölf Jahre lang nicht über den Zähler. Den von der EVN berechneten Schaden von 75.000 Euro haben die beiden bereits beglichen. Das rechtskräftige Urteil (nach §133): Je 14 Monate bedingt.

Seine Mandanten seien vollinhaltlich geständig, betonte Rechtsanwalt Josef Gallauner aus St. Pölten. Ihre gesamten Ersparnisse seien für die Bezahlung des Schadens draufgegangen – die angegebene Höhe bezweifelte der Verteidiger jedoch: Die EVN habe den Jahresverbrauch mit 40.000 Kilowattstunden viel zu hoch geschätzt und dabei nicht berücksichtigt, dass das Haus nur als Zweitwohnsitz benutzt wurde. Auch sei ein Teil des Stroms legal bezahlt worden.

Dem schloss sich der Schöffensenat an: Im Zweifel wurde der Schaden niedriger als 50.000 Euro angenommen, so Richter Max Gruber in der Urteilsbegründung. Dadurch sank der Strafrahmen von bis zu zehn Jahren auf drei Jahre.

Die Angeklagten gaben an, ein Mal pro Monat eine Woche im Waldviertel zu verbringen. Das alte Bauernhaus haben sie einst gekauft, um im Ruhestand noch ein bisschen Urlaub zu genießen. Der 79-Jährige bezieht nach seinen Angaben 1.500 Euro Pension, von der sie beide leben.

“Es hat sich so ergeben”, meinten sie zerknirscht auf die Frage des Richters, wie sie auf die Idee gekommen waren, Strom “abzuzapfen.” Es sei halt günstiger gewesen. “Wenn das jeder macht, wäre die EVN traurig”, so Gruber. Sie hätten das alte Haus renoviert und eine neue Zentralheizung installiert, “da hilft jeder jedem”, meinte der 79-Jährige. Wer die Umleitung installiert hatte, wollten sie nicht sagen. Man sei nicht mehr im Kontakt, derjenige sei wahrscheinlich schon gestorben, mutmaßte die 81-Jährige.

Dem als Zeugen geladenen EVN-Angestellten zufolge liege die Kostenschätzung “am unteren Ende”. Die Räume seien durchgehend temperiert (zwölf Grad) worden.

Nach der Urteilsverkündung wandte sich der Richter in Anspielung auf die verhandlungsfreie Woche explizit an die Presse und betonte, sich mit den Protestmaßnahmen der Kollegen solidarisch zu erklären. Aus verschiedensten Gründen sei aber die Abhaltung von Verhandlungen notwendig gewesen.

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