Anhand einer vorhandenen Bilder-Liste sei er mit Flöttl die Ankaufspreise durchgegangen, erinnerte sich Zwettler. Er sei damals davon ausgegangen, dass mit diesen Werten unsere Kredite abgedeckt sind. Dem Einwand der Richterin, es habe sich nur um Ankaufspreise gehandelt, begegnete Zwettler mit dem Hinweis, es gebe da eine gewisse Bandbreite, da lässt sich der exakte Wert nie feststellen.
Laut Flöttl soll sich Zwettler bemüht haben, den Wert der Gemälde höher anzusetzen als am Papier dargestellt: Er hat mich gepusht, ob ich nicht höhere Werte dieser Bilder für möglich halte. Seiner Ansicht nach sei es jedenfalls nicht drinnen gewesen, mit seiner Sammlung die Spekulationsverluste und die Neuinvestments der BAWAG abzudecken.
Richterin Claudia Bandion-Ortner zog in diesem Zusammenhang Zwettlers Qualifikation als Kunstexperte in Zweifel, indem sie in Erinnerung rief, jener habe am Dienstag das Porträt von Dr. Gachet fälschlicherweise Picasso zugeschrieben. Es stammt von Vincent van Gogh.