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Zweiter Tag der Zeugenbefragungen im U-Ausschuss

Westenthaler zu beginn im Mittelpunkt
Westenthaler zu beginn im Mittelpunkt ©APA (Fohringer)
Ermittlungen gegen den BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler und Mitarbeiter des orangen Klubs standen am zweiten Tag des Untersuchungsausschusses am Programm.
U-Ausschuss eröffnet: BZÖ-Vorwürfe gegen Behörden
Spionage-Untersuchungsausschuss

Christian Steiner vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wies bei seiner Befragung die Verantwortung für die Ermittlungen trotz parlamentarischer Immunität von sich. Er habe ausschließlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermittelt, wiederholte der Beamte mehrmals.

Grund für diese Ermittlungen war eine Anzeige des Chefs des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium, Martin Kreutner, gegen Westenthaler. Kreutner hatte Westenthaler aufgrund einer Aussendung des BZÖ zu einer Parlamentsrede des Abgeordneten wegen Verleumdung geklagt. Weil aber Abgeordnete für im Parlament gemachte Aussagen nicht verfolgt werden können, versuchten die Behörden stattdessen jene BZÖ-Mitarbeiter zu belangen, die Westenthalers Aussagen in der Presseaussendung verbreitet hatten.

Steiner hat im Zuge dieser Ermittlungen die BZÖ-Aussendung mit der Rede Westenthalers verglichen und festgestellt, dass es sich um eine inhaltliche Zusammenfassung gehandelt habe. Ob in der Aussendung die Rede auch “wahrheitsgemäß” wiedergegeben war, bejahte Steiner indirekt nach mehrmaliger Nachfrage.

Dass in dieser Sache gegen BZÖ-Mitarbeiter ermittelt wurde, begründete Steiner ebenfalls mit einem Auftrag der Staatsanwaltschaft. Auch beim Versuch, die Namen jener BZÖ-Mitarbeiter herauszufinden, die die Aussendung verfasst haben, verwies er auf die Anklagebehörde.

Dabei habe er zunächst beim APA-Tochterunternehmen OTS telefonisch versucht, die Identität der BZÖ-Mitarbeiter zu bekommen. Das sei ihm zuerst verweigert worden. Erst nachdem er von der Staatsanwaltschaft einen formellen Ermittlungsauftrag erhalten habe, habe er schließlich von OTS die angeforderten Informationen bekommen. APA-OTS legt Wert auf die Feststellung, dass an die Behörde auf Antrag bloß Informationen im Rahmen der AGB des Unternehmens weitergegeben wurden und dies im Einvernehmen mit dem Kunden BZÖ erfolgt ist, wie OTS-Geschäftsführerin Karin Thiller betont. Die Presseaussendung des BZÖ hatte nämlich nicht die vorgeschriebenen Angaben über den konkreten Absender enthalten.

Mit medienrechtlichen und Immunitäts-Fragen habe er sich nicht beschäftigt. “Ich habe einen Auftrag der Staatsanwaltschaft erhalten, und den erfülle ich. Über rechtliche Belange muss sich der Staatsanwalt Gedanken machen”, so Steiner.

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