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Zweite Nigerianerin zur Steinigung verurteilt

Nach dem Freispruch für Safiya Husainis wurde eine zweite Nigerianerin zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie nach ihrer Scheidung ein Kind bekommen hatte.

Der Prozess um die wegen Ehebruchs zum Tode verurteilte Nigerianierin Safiya Husainis war gerade glücklich mit einem Freispruch zu Ende gegangen, da verbreitete das Radio eine neue Hiobsbotschaft über eine andere junge Frau: Eine zweite Nigerianerin wurde zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie nach ihrer Scheidung ein Kind bekommen hatte.

Für die 30-jährige Amina Lawal sieht es noch schlechter aus als zuvor für Husaini. In dem Präzedenzfall hatte Husainis Anwalt noch „technische Gründe“ zugunsten seiner Mandantin anführen können. Ihren „Ehebruch“ hatte sie begangen, bevor die Scharia in ihrem Bundesstaat eingeführt worden war und außereheliche Beziehungen zum Verbrechen wurden. Bei Lawal entfällt dieses Argument. Zudem hat die junge Frau kein Geld für einen Anwalt. Und für ihre Berufung bleiben ihr nach dem Urteil nur 30 Tage.

Kurz nach dem Freispruch für die 35 Jahre alte Husaini in der vergangenen Woche verbreitete das nigerianische Radio, dass im nördlichen Bundesstaat Katsina eine andere Frau auf ihre Steinigung wartet. Amina Lawal ist 30 Jahre alt. Sie lebt in Bakari, wo sie auch aufgewachsen ist. Ihr Vater war Bauer, sie ist das jüngste von 13 Kindern. Zwei Mal ist sie bereits geschieden und hat drei Kinder. Zur Schule ist sie nie gegangen. Wenn Lawal ihre Geschichte erzählt, kann man nur mit Mühe folgen, so verwickelt klingt alles. Sicher ist aber, dass sie am 22. März von einem Gericht in Katsina zum Tod durch Steinigung verurteilt wurde. Und sicher ist auch, dass sie kein Geld für einen Anwalt hat.

In Nigeria haben in den vergangenen zwei Jahren insgesamt zwölf Bundesstaaten die Scharia, das islamische Recht, wieder eingeführt, darunter auch Katsina. Nach der Scharia gilt auch eine geschiedene Frau als Ehebrecherin, wenn sie eine sexuelle Beziehung zu einem anderen Mann hat, und auf Ehebruch steht die Todesstrafe. Lawal ging im Winter 2000, ein halbes Jahr nach ihrer zweiten Scheidung, ein neue Beziehung zu einem Mann ein. Im November vergangenen Jahres kam Tochter Wasila zur Welt, die Beziehung zum Freund ging kurz darauf in die Brüche.

Als Ehebrecherin steht Lawal da, weil ihr Stiefvater sich im Dorf darüber beschwerte, dass sie schwanger und nicht der geschiedene Ehemann der Vater des Kindes war. Denn die Scharia sagt auch, dass eine Frau bis zu sieben Jahre nach der Scheidung ein Kind von ihrem Ex-Mann bekommen darf, ohne dass sie sich des Ehebruchs schuldig macht. So aber wurde die Nigerianerin verhaftet und zum Tode verurteilt.

Für einen Einspruch bleiben ihr nach dem Urteil 30 Tage Zeit, doch alleine wird sie diesen Schritt kaum schaffen: „Ich habe vor, in Berufung zu gehen, aber ich brauche Hilfe“, sagt die junge Frau niedergeschlagen, das Baby auf ihrem Schoß. Bisher versuchte sie sich selbst zu verteidigen – mehr schlecht als recht. Zunächst gab sie zu, nach der Scheidung Sex mit einem anderen Mann gehabt zu haben. Später erklärte sie, sie sei schon in der Ehe schwanger geworden, das Kind sei aber erst jetzt, rund eineinhalb Jahre danach zur Welt gekommen. Der Vater des Kindes sei also ihr früherer Mann.

Für eine Berufung gibt es ihrer Meinung nach dennoch genügend Gründe. So habe der Richter ihr nicht erklärt, was die Anklage eigentlich bedeutet und was ich für Rechte habe.“ Auch Zeugen habe sie nicht benennen dürfen.

Der nigerianische Justizminister Kanu Agabi hat den Regierungschefs der zwölf Scharia-Staaten zwar mittlerweile mitgeteilt, dass sie mit der Einführung des strengen islamischen Gesetzes gegen die Verfassung verstoßen hätten. Die Provinzchefs lassen sich davon allerdings nicht beeindrucken. Eine Abschaffung der Scharia könne nur der Oberste Gerichtshof durchsetzen, wimmeln sie ab. Die Provinzregierung von Katsina teilte bereits mit, auch in Lawals Fall an der Scharia festhalten zu wollen. Die junge Frau habe das Recht auf Einspruch. Wenn das Berufungsgericht diesen jedoch abweise, werde sie gesteinigt: „Proteste werden weder das Verfahren noch die Regierung beeinflussen.“

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