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Zweifel in Drogenprozess gegen 39-Jährigen in Wien

Der Angeklagte sah sich im Drogenprozess als Opfer einer Verwechslung.
Der Angeklagte sah sich im Drogenprozess als Opfer einer Verwechslung. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Am Dienstag musste sich ein 39-Jähriger in Wien vor Gericht verantworten. Er wird beschuldigt, zwischen Juli und September in Wien einem Kunden sechs Kugeln Kokain mit je 0,5 Gramm verkauft und dabei 300 Euro verdient zu haben.

Im Verlauf des Prozesses gegen den Angeklagten aus Benin am Wiener Landesgericht wurden jedoch Zweifel an der Gültigkeit der Anklage geäußert. "Es gibt nur Indizien, die allesamt widerlegt sind", sagte Verteidiger Roland Friis. Der Angeklagte wird von einem einzigen Zeugen beschuldigt, ihm Drogen verkauft zu haben. Allerdings wurde dieser Zeuge während des Ermittlungsverfahrens nur mit einem Foto konfrontiert und identifizierte fälschlicherweise den 40-Jährigen: "Er hat sich geirrt."

Angeklagter bestritt in Drogenprozess Handel mit Suchtgift

Der Vorwurf, dass der Angeklagte seinen Lebensunterhalt grundsätzlich mit dem Verkauf von illegalen Drogen bestritten hat, basiert auf der Tatsache, dass bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes Backpulver, Milchpulver und Cellophan gefunden wurden. Diese Utensilien werden normalerweise zum Strecken und Portionieren von Drogen verwendet. Dem entgegnete der Verteidiger, dass der Angeklagte das Backpulver zum Zähneputzen benutzt. Milchpulver und Frischhaltefolien seien in jedem Haushalt üblich.

Keine Drogen in Wohnung von 39-Jährigem gefunden

Im Prozess betonte der Angeklagte, dass er in einem renommierten Gastronomiebetrieb arbeite und dort Süßigkeiten herstelle. Er betonte, dass er keinen Grund hätte, mit Suchtgift zu handeln, da er monatlich ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro verdient. Die Wohnung des Mannes wurde von Drogenspürhunden durchsucht, jedoch konnten keine Hinweise darauf gefunden werden, dass dort Suchtgift gelagert oder verarbeitet wurde.

Drogenprozess gegen 39-Jährigen in Wien vertagt

Der Zeuge, der zur Belastung aussagen sollte, blieb ohne triftigen Grund der Verhandlung fern. Aus diesem Grund wurde der Prozess auf Mitte Dezember verschoben.

(APA/Red)

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