Die beiden wurden nur wegen der Verrechnung der Gefahrenzulagen und Reisekosten zu einer Geldstrafe von jeweils 3.600 Euro verurteilt.
Die beiden Polizeibeamten hatten selbstständig eine Gruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität aufgebaut und waren die einzigen Dienstführer. Ihren Angaben zufolge waren sie von ihrem Vorgesetzten dazu angehalten, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Sie arbeiteten auch von zu Hause aus und verrechneten die Zeit als Dienststunden. Zu Unrecht, wie ihr Chef vor Gericht als Zeuge unter Berufung auf die Vorschriften aussagte. “Man hat über das übliche Maß Bereitschaft verlangt und beruft sich jetzt auf Vorschriften aus dem Jahre Schnee”, meinte einer der Angeklagten erbost.
Was die beiden nicht hätten machen dürfen – und dazu waren sie auch voll geständig – war, Reiserechnungen und Gefahrenzulagen verrechnen, wenn sie gar nicht auswärts waren. “Das war eine Nachlässigkeit, das hat sich so eingeschlichen”, meinte einer der Beschuldigten. Insgesamt betrug der Schaden bei beiden Beamten zusammen rund 12.000 Euro, wobei nur rund 1.700 Euro nach Meinung der Beschuldigten aus falschen Reiserechnungen oder zu Unrecht bezogenen Gefahrenzulagen stammen. Dieses Geld zahlten sie auch vor Gericht sofort zurück.
Der Chef der beiden Beamten konnte auch nicht genau erklären, wie die Überstunden, die zu Hause geleistet worden waren, abgerechnet hätten werden müssen. “Wenn die Vorgesetzten das nicht wissen, wie sollen es dann die Untergebenen wissen”, sprach Staatsanwalt Alexander Birriger für die Angeklagten. “Es ist unvorstellbar, wie die Republik Österreich ihre Beamten im Regen stehen lässt”, ereiferte sich Verteidiger Bernhard Lehofer. Der Schöffensenat befand, dass das Geld für die Überstunden zu Recht bezogen wurde, bezüglich der Gefahrenzulage und der Reisekostenabrechnung wurden die beiden beamten zu jeweils 3.600 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Sie nahmen die Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.