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Zwei Schuld- und zwei Freisprüche im Ex-Meinl-Managerprozess

Zwei Schuldsprüche wurde gegen Ex-Meinl-Manager erteilt
Zwei Schuldsprüche wurde gegen Ex-Meinl-Manager erteilt ©APA
Das Wiener Straflandesgericht hat im Prozess gegen ehemalige Meinl-Manager sein Urteil gefällt und dabei zwei Schuldsprüche und zwei Freisprüche ausgesprochen.

Ex-Meinl-Manager Johann Mantler und dessen Steuerberater, der eine Stiftungsfunktion hatte, wurden wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung und Untreue schuldig gesprochen. Freigesprochen wurden eine mitangeklagte Steuerberaterin und die Kanzlei TPA Horwath.

Zweiteilung der Strafen

Mantler und sein Steuerberater wurden vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Tolstiuk beide zu je 30 Monaten Haft, davon 20 Monate bedingt, sowie zu weiteren 15 Monaten Haft bedingt verurteilt. Die Zweiteilung der Strafen ergibt sich daraus, dass sowohl das Strafgesetz als auch das Finanzstrafgesetz zur Anwendung kamen. Außerdem müssen beide jeweils eine Geldstrafe von 2,1 Millionen Euro zahlen, davon wurde die Hälfte auf drei Jahre bedingt nachgesehen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Richter Tolstiuk: “Die Sache war gut durchdacht”

Der Schöffensenat habe es sich nicht leicht gemacht, erläuterte Richter Michael Tolstiuk das Urteil, das nach einem neunmonatigen Strafprozess unter Beiziehung von Gutachtern getroffen wurde: Die Stiftungen in Liechtenstein seien gegründet worden, “um hier eindeutig steuervermeidend vorzugehen”, sagte er: “Die Sache war gut durchdacht.” Die Gewinnschein-Konstruktion wurde dazu verwendet, um Gelder von einer Gesellschaft in Österreich in eine Stiftung in Liechtenstein zu verfrachten, so der Richter. Ex-Meinl-Manager Johann Mantler und sein Steuerberater, der auch selber eine Funktion im Stiftungsnetzwerk und daher “Einfluss und Möglichkeiten” hatte, wurden beide wegen Untreue und gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung verurteilt. Mildernd wurden die lange Verfahrensdauer und die bisherige Unbescholtenheit der beiden gewertet. Erschwerend wirkte das Ausmaß der Taten, wodurch die Wertgrenze um das 45-fache überschritten wurde, sowie das Zusammentreffen der Steuerhinterziehung mit dem Verbrechen der Untreue, erläuterte der Richter.

Begründung der Freisprüche

Den Freispruch für die mitangeklagte Steuerberaterin begründete Tolstiuk damit, das sie ursprünglich von den anderen Angeklagten belastet worden sei, die Vorwürfe hätten sich aber nicht als wahr herausgestellt. Sie habe vielleicht ihrem Mentor, dem anderen Steuerberater, zu sehr vertraut, Vorsatz sei ihr aber nicht nachzuweisen. Daher wurde sie mangels subjektiver Tatseite freigesprochen. Dadurch wurde auch ihre nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz mitangeklagte Steuerberatungskanzlei TPA Horwath freigesprochen.

(APA/Red.)

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