AA

Zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Eine 80-jährige Patientin ist am 10. März 2010 wegen einer Hautoperation ins Salzburger Landeskrankenhaus gekommen, zwei Tage später war sie tot. Die Pensionistin erhielt nach dem Eingriff das Schmerzmittel "Novalgin", obwohl sie dagegen allergisch war und dies auch in den Spitalunterlagen vermerkt war. Den Tod der Frau aus dem Flachgau haben laut Staatsanwaltschaft zwei Ärzte zu verantworten. Sie stehen heute, Donnerstag, wegen fahrlässiger Tötung in Salzburg vor Gericht.

Auf der Anklagebank sitzen eine 60-jährige Anästhesistin und ein 33-jähriger Assistenzarzt, der in der Dermatologie für die Aufnahme der Patientin zuständig war. Obwohl der Assistenzarzt von der Allergie wusste, habe er davon keine Notiz in das sogenannte “Kurvenblatt” gemacht, lautet der Vorwurf. Die Narkoseärztin ordnete dann mangels dieses Hinweises die Verabreichung von “Novalgin” an. Die 80-Jährige erlitt eine schwere allergische Reaktion und starb an Kreislaufversagen.

Die Ärztin habe es verabsäumt, die Patientin vor der Operation noch einmal nach Medikamentenunverträglichkeiten zu fragen, hieß es. Weiters soll sie frühere Kurvenblätter und den “Prämedikationsbogen”, die den Unterlagen ebenfalls beigefügt waren, nicht angesehen haben. Ob heute ein Urteil gesprochen wird, steht noch nicht fest.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen