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Zwei Jugendliche zu Unrecht in U-Haft

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Zwei Wiener Jugendliche dürften acht Monate zu Unrecht im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft gesessen sein.

Der mittlerweile 20 Jahre alte Bursche, der sie belastet hatte, am 29. März 2006 einen Mann in dessen Wohnung überfallen, brutal misshandelt und vergewaltigt zu haben, ist heute, Dienstag, wegen Verleumdung und Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung zu einem Jahr Haft verurteilt worden, wovon drei Monate unbedingt ausgesprochen wurden.

Die beiden 18-Jährigen waren festgenommen worden, nachdem der unwesentlich ältere Bursch behauptet hatte, sie hätten ihn gezwungen, die Wohnung des Opfers auszukundschaften und nachzusehen, ob der Mann auch zu Hause war, um diesen zu berauben. Die Jugendlichen beteuerten von Anfang an ihre Schuldlosigkeit, hatten allerdings einen schweren Stand: Neben den Angaben des 20-Jährigen konnte sich Staatsanwältin Hanna Fian auf die Aussagen des überfallenen Mannes stützen, der die 18-Jährigen identifiziert hatte.

Die Polizei dürfte sich dabei aber keine all zu große Mühe gemacht haben, wie der Wiener Strafverteidiger Christian Werner heute, Dienstag, im Gespräch mit der APA darlegte. „Es hat keine Wahlkonfrontation gegeben. Meinem Wissensstand zufolge wurden dem Mann ausschließlich Fotos der beiden Verdächtigen vorgelegt“, so der Rechtsbeistand eines der beiden 18-Jährigen. Die zuständige Staatsanwältin räumte gegenüber der APA ein, das Opfer selbst behaupte zwar, mehrere Fotos gesehen zu haben. Tatsächlich seien ihm aber vermutlich nur Bilder der Verdächtigen gezeigt worden.

Anschließend sollen Polizisten mit dem Mann ins Gefängnis marschiert sein, auf einen in seiner Zelle sitzenden 18-Jährigen gedeutet und dem Vernehmen nach lapidar „Ist er das?“ gefragt haben, was der Zeuge bejahte.

„Leider ist es immer mehr Usus, dass es bei Gegenüberstellungen keine Wahlmöglichkeit mehr gibt“, bedauerte der Wiener Jugendrichter Norbert Gerstberger im Gespräch mit der APA. Das Opfer einer strafbaren Handlung, das den Täter identifizieren soll, werde in vielen Fällen nur mehr mit dem bzw. den Verdächtigen konfrontiert. Gerstberger hält es jedoch für wünschenswert, den bzw. die zu Identifizierenden wie früher üblich aus einem größeren Personenkreis auswählen zu können.

Am vergangenen Dienstag hatten sich dann die beiden 18-Jährigen vor einem Wiener Schwurgericht zu verantworten. Der überfallene Mann gab als Zeuge an, es handle sich seiner Meinung nach um die Täter, doch habe er eigentlich nur deren Plastikhandschuhe gesehen und sei danach nur mehr den Schlägen und Misshandlungen der Eindringlinge ausgewichen.

Der 20 Jahre alte Bursche – sozusagen der Kronzeuge der Anklage – widerrief daran anschließend allerdings seine ursprünglichen Angaben und gestand nunmehr, er habe die Jugendlichen fälschlicherweise belastet, worauf die Staatsanwältin ihre Anklage zurückzog und das Gericht die 18-Jährigen unverzüglich auf freien Fuß setzte. „Wir werden nun auf jeden Fall Haftentschädigung sowie die Prozess- und Anwaltskosten einklagen“, kündigte Verteidiger Werner an.

„Es waren in Wahrheit drei Skinheads“, gab der umgefallene Belastungszeuge heute in seinem eigenen Verfahren im Straflandesgericht an. Er sei von diesen, die er „in der Neonazi-Szene“ kennen gelernt habe, nach einem Fußballmatch gezwungen worden, in der Wohnung des Opfers dessen Anwesenheit zu überprüfen. Er habe geglaubt, diese würden den Mann „bloß schnalzen“.

Die Täter hätten ihn anschließend bedroht, ja nicht ihre Identität preiszugeben, sagte der 20-Jährige: „Schon das Aussteigen aus der Neonazi-Szene ist urschwer. Wenn ich noch dazu das gesagt hätte, hätten sie mich dumm und deppert gehaut.“ Daher sei man auf die Idee gekommen, „die zwei Jugos aus meiner Schule“ zu belasten. Er war mit diesen in dieselbe Berufsschule gegangen.

Nun versprach er, bei der Ausforschung der Täter behilflich zu sein, von denen er teilweise nur die Vornamen kenne: „Ich möchte wirklich, dass sie die finden! Das wäre urleiwand!“ Staatsanwältin Fian hatte trotzdem größte Mühe, Fassung zu bewahren: „Ihr Verhalten kann der Rechtsstaat nicht ertragen!“ Sie will deswegen noch darüber nachdenken, ob eine teilbedingte Haftstrafe für den bisher Unbescholtenen ausreichend ist, und erbat daher Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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