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Zwei Jahre und drei Monate Haft für Bankräuber in Linz

Ein 22-Jähriger, der im Februar zwei Banken im Linzer Stadtteil Urfahr überfallen hat, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Spruch ist rechtskräftig, Motiv der Tat war Geldnot.


Der Armenier soll am 6. und am 19. Februar, maskiert mit einer Schirmkappe und einer Sonnenbrille, zwei Banken ausgeraubt haben. Beide Male hatte er einen Spielzeugrevolver in einem Sackerl dabei, den er aber nie zog. Einmal erbeutete er 1.690, einmal 30.955 Euro.

Die Kriminalisten hegten bald den Verdacht, dass der Täter in der Nähe der überfallenen Banken wohnt, weil er immer so schnell verschwunden war. Nach dem zweiten Raub fanden sie seine Schuhe in einem Keller in der Umgebung. Ein Diensthund führte sie daraufhin zur Wohnung des Angeklagten.

Laut Verteidiger Andreas Mauhart sei das Motiv bittere Armut gewesen. Sein Mandant habe nicht gewusst, wie er den Rest der Familie ernähren sollte. Er habe trotz guter Noten nicht die Möglichkeit gehabt, die Schule abzuschließen, weil er nach seiner Ankunft in Österreich die Rot-Weiß-Rot-Card beantragt hatte und daher arbeiten musste. Zudem sei seine Mutter psychisch krank, der Vater habe die Familie verlassen. Der junge Armenier sei unbescholten und habe nun “erstmals das Haftübel verspürt”.

Der Angeklagte war geständig. “Ich habe keine andere Wahl mehr gesehen, es tut mir leid, was ich getan habe”, sagte er im Gerichtssaal. Mit dem Geld aus dem ersten Überfall habe er Schulden beglichen. Dann habe er sich zu dem zweiten Coup entschlossen. Der Spielzeugrevolver, den er bei den Überfällen dabeihatte, gehöre eigentlich seinem kleinen Bruder.

Staatsanwalt Reinhard Steiner verlangte eine tat- und schuldangemessene Strafe: Es sei offenkundig, dass der Angeklagte große finanzielle Probleme habe, aber das sei kein Einzelschicksal. Aus generalpräventiven Überlegungen trat er für eine unbedingte Freiheitsstrafe ein. Mauhart bat um eine milde Strafe im Bereich von einem Fünftel des Strafrahmens – dieser reicht von einem bis zu zehn Jahren. Richter Alfred Pfeisinger verurteilte den 22-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten, ohne Bewährung.

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