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Zwei Jahre Haft für Ex-FPÖ-Bezirksrat

Der notorische Holocaust-Leugner Wolfgang F. - ein ehemaliger Bezirksrat der Wiener Freiheitlichen - ist am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen versuchter nationalsozialistischer Wiederbetätigung neuerlich schuldig gesprochen worden. Das Schwurgericht verhängte über den 59-Jährigen zwei Jahre Haft - sehr milde bei einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren und drei einschlägigen Vorstrafen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wolfgang F. war bereits zum vierten Mal als Wiederbetätiger vor Geschworenen gestanden. Zuletzt hatte der mittlerweile von der FPÖ ausgeschlossene Ex-Kommunalpolitiker im Jänner 2008 eine vierjährige Haftstrafe “kassiert”, wobei ihm damals weitere “offene” bedingte Strafen aus vorangegangenen Verurteilungen widerrufen wurden, sodass er derzeit knapp sechseinhalb Jahre verbüßt.

Das hielt den Verfahrenstechniker allerdings nicht davon ab, zwischen August 2008 und März 2009 aus dem Gefängnis heraus neuerlich gegen das Verbotsgesetz zu verstoßen, indem er Schreiben an Kardinal Christoph Schönborn, die Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, die Oberstaatsanwaltschaft Wien und die damalige Präsidentin des Wiener Straflandesgerichts verschickte, die teilweise auch die Empfänger erreichten. Darin behauptete Wolfgang F. einmal mehr, nicht sechs, sondern höchstens eineinhalb Millionen Juden wären im Dritten Reich vernichtet worden.

Darüber hinausgehende Opferzahlen bezeichnete er wörtlich als “abscheulichsten Menschheitsbetrug der Geschichte”, statistisch gesehen könnten sechs Millionen “nicht verschwinden”. Weiters hieß es in den Schreiben, in den Konzentrationslagern wäre eine Massenvernichtung mit Zyklon B technisch gar nicht möglich gewesen.

Der 59-Jährige wurde nach mehrstündiger Beratung der Geschworenen in einem Drittel der Anklagepunkte schuldig erkannt. Vom Rest sprachen ihn die Laienrichter mehrheitlich frei. Bei der Strafe, die die acht Laien- und drei Berufsrichter gemeinsam festsetzten, waren das getrübte Vorleben und die mehrfache Tatbegehung während der Strafhaft erschwerend. Mildernd wurde die laut psychiatrischem Gutachten mit paranoiden Zügen ausgestattete Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten gewertet.

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