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Zwei Jahre für 85-Jährigen wegen Wiederbetätigung

Ein 85 Jahre alter Steirer ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung von einem Geschworenengericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Staatsanwalt warf dem Mann vor, Nazi-Gedankengut in zwei Büchern verherrlicht und verbreitet sowie die Person Adolf Hitler glorifiziert zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weiters soll der Mann gegenüber Journalisten einschlägige antisemitische und rassistische Äußerungen getätigt haben. “Die Ewiggestrigen – so wie der Angeklagte – sind die Wegbereiter für die Neonazis”, erklärte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Der Steirer propagiere in seinen Schriften offen die “Ungleichheit der Menschenrassen”. Gegenüber Journalisten äußerte er Sätze wie “Der Feind ist und bleibt der Jude” oder verbreitete die Theorie über die Beteiligung der Juden an dem Anschlag am 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York, führte der Staatsanwalt aus und forderte die Geschworenen auf, “nicht milde” zu urteilen.

Der Angeklagte sei keinesfalls ein Wegbereiter der Neonaziszene und das Verfahren sei ein “typischer politischer Prozess”, erwiderte der Strafverteidiger des 85-Jährigen, der erst kürzlich auch den mutmaßlichen Holocaust-Leugner Gerd Honsik in einem aufsehenerregenden Prozess in Wien verteidigt hatte. Der Jurist selbst hat mehrmals öffentlich bezweifelt, dass es Sachbeweise für die Existenz von Gaskammern gebe.

Der Angeklagte – er war vor 1945 SS-Untersturmführer der Division “Leibstandarte Adolf Hitler” gewesen – stand am Mittwoch nicht das erste Mal vor dem Richter, er musste sich bereits mehrmals wegen ähnlicher Delikte verantworten, im Klagenfurter Verfahren galt er als unbescholten.

Die Geschworene befanden den Steirer für schuldig. Die Verteidigung meldete postwendend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

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