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Zwei Freisprüche im Visa-Prozess in Korneuburg

Im zweiten Visa-Prozess am Landesgericht Korneuburg hat es zwei Freisprüche gegeben. Der frühere Generalkonsul an der österreichischen Botschaft in Ankara und der Ex-Honorarkonsul aus der türkischen Hafenstadt Trabzon seien von Richter Manfred Hohenegger am Mittwoch freigesprochen worden, berichtet der "Standard". Das Urteil des Schöffensenates ist nicht rechtskräftig.

Dem Generalkonsul war zu Prozessbeginn im November 2006 vorgeworfen worden, zumindest 24 Sichtvermerke unrechtmäßig ausgestellt zu haben. In Wahrheit sei der Diplomat aber wahrscheinlich von einer Visa-Sachbearbeiterin selbst betrogen worden. Die Frau soll mit einem mutmaßlichen Schlepper ein Verhältnis gehabt haben. Sie dürfte ihrem Vorgesetzten gefälschte Anträge untergejubelt haben.

Gegen den Liebhaber soll in der Türkei ein Verfahren anhängig sein. Der Mann hatte als Unternehmer jahrelang einen so genannten Bona-Fide-Status innegehabt, mit dem er Erleichterungen bei der Beantragung von Visa für türkische Geschäftsleute nach Österreich genoss. Nach unsauberen Aktionen habe er den Bonus verloren und sei unter Schlepperverdacht gefallen, hieß es.

Der türkische Honorarkonsul konnte den Vorwurf des “gewerbsmäßigen Betrugs” entkräften. Der Mann soll in Fällen von Familienzusammenführungen “Konsulargebühren” mit einer Gesamtsumme von 2.000 Euro kassiert haben, obwohl dies gebührenfrei ist. Dabei dürfte es sich um Unwissen über Gebührenverrechnung gehandelt haben. Um zu demonstrieren, wie lächerlich der Betrugsvorwurf sei, legte der Türke sein Vermögen offen: sieben Millionen US-Dollar und vier Millionen Euro. Er besitzt zwei Banken und mehrere GmbHs.

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