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Zwei Drittel der Stalker aus Wien

Bild: Bilderbox
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Das mit 1. Juli 2006 in Kraft getretene Anti-Stalking-Gesetz scheint sich zu bewähren. Seit der Einführung des Straftatbestandes der "beharrlichen Verfolgung" gab es rund 100 Verurteilungen.

Insgesamt wurden 138 einstweilige Verfügungen ausgesprochen, davon alleine 83 in Wien. In der zweiten Hälfte 2006 wurden von insgesamt 104 einstweiligen Verfügungen 61 in Wien ausgesprochen. Dieser Trend setze sich auch in den ersten zwei Monaten 2007 fort. Im Jänner und Februar entfielen von 34 einstweiligen Verfügungen 22 auf Wien.

Die restlichen Bundesländer reihen sich in etwa ihrer Größe entsprechend in die Statistik ein. So wurden in Niederösterreich seit In-Kraft-Treten des Gesetzes 14, in der Steiermark 13, in Oberösterreich und in Salzburg elf, in Kärnten drei und in Vorarlberg zwei einstweilige Verfügungen ausgesprochen. In Tirol wurde ein und im Burgenland noch kein einziger Bescheid ausgestellt.

Justizministerin Maria Berger (S) zeigte sich gegenüber der APA mit dem Gesetz zufrieden. Die bisherige Erfahrung sei sehr positiv. „Die ersten Erfahrungen zeigen, dass sowohl die neuen strafrechtlichen Instrumente als auch die neuen Möglichkeiten zu einstweiligen Verfügungen von Stalking-Opfern in Anspruch genommen werden.“

Diese Woche vergibt das Ministerium den Auftrag für eine Evaluierungsstudie, mit der die neu geschaffenen Bestimmungen auf ihre Effizienz überprüft werden. Auf Basis dieser Daten würden allenfalls weitere gesetzliche Verbesserungen überlegt. Berger hatte kürzlich angeregt, zum Schutz vor Gewalt in der Familie die einstweiligen Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz von drei auf sechs Monate auszudehnen.

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