Zwangsheirat mit 15: OGH erkennt Ehe als gültig an

Eine Afghanin wurde im Jahr 2013 im Alter von 15 Jahren im Iran unter Zwang mit ihrem 20-jährigen Cousin verheiratet wie "Die Presse" berichtet. Ihre Mutter übte dabei körperliche Gewalt aus – die Jugendliche unterschrieb die Heiratsurkunde unter Tränen. Ein Mullah besiegelte die Ehe.
2014 brachte sie ein Kind zur Welt. Mit der Familie floh sie 2018 nach Europa. In Griechenland kam es zu erneuter Gewalt durch den Ehemann, woraufhin die Behörden das Paar trennten. Die Frau lebt mittlerweile in Österreich, der Mann in Deutschland.
Juristische Auseinandersetzung über die Ehe
Vor österreichischen Gerichten beantragte die Frau die Scheidung aus alleinigem Verschulden ihres Mannes. Alternativ wollte sie die Ehe für nichtig erklären lassen. Der Ehemann hingegen bestritt, je mit ihr verheiratet gewesen zu sein – unter anderem wegen der Blutsverwandtschaft und des Alters bei der Hochzeit.
Zwei Instanzen wiesen laut dem Bericht von "Die Presse" den Antrag der Frau ab – der Oberste Gerichtshof (OGH) kippte nun diese Entscheidungen. Die Ehe könne rechtlich gelten, was für die Frau – insbesondere im Unterhaltsverfahren – von Vorteil sein könne.
Rechtlicher Kontext und politische Debatte
In Österreich sind Ehen zwischen Cousin und Cousine weiterhin erlaubt. Auch die Ehe mit 16 Jahren ist mit gerichtlicher Zustimmung möglich. Die Koalition plant ab August strengere Regelungen für Minderjährigen-Ehen, eine rückwirkende Anwendung ist jedoch ausgeschlossen.
Der Oberste Gerichtshof kippte das Urteil zweier Vorinstanzen und stellte fest, dass die Ehe unter Umständen rechtlich gültig sein kann.
Warum wollte die Frau die Ehe annullieren lassen?
Die Afghanin gab an, unter Zwang geheiratet zu haben, und beantragte die Scheidung bzw. die Aufhebung der Ehe.
Welche Rolle spielt das Alter bei der Eheschließung?
In Österreich ist eine Ehe ab 16 Jahren mit gerichtlicher Zustimmung erlaubt. Die Frau war zum Zeitpunkt der Eheschließung 15 Jahre alt.
Welche Gesetzesänderung ist geplant?
Die Regierung plant ab August 2025 eine Verschärfung der Regeln für Minderjährigen-Ehen. Diese gelten jedoch nicht rückwirkend.
Was bedeutet das Urteil für die Frau?
Sollte die Ehe als gültig anerkannt werden, kann sie eine Scheidung einreichen und möglicherweise Unterhalt beanspruchen.