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Zwangsehen: Verdachtsfälle auch in Österreich

Zwangsehen sind meist in Traditionen oder kulturell begründet.
Zwangsehen sind meist in Traditionen oder kulturell begründet. ©Canva (Sujet)
Insgesamt 54 Verdachtsfälle von Zwangsheirat sind im Jahr 2021 an die österreichische Kinder- und Jugendhilfe gemeldet worden.

Für einen Forschungsbericht im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) befragte das Institut für Konfliktforschung bundesweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe zur aktuellen Situation zu Zwangsehen in Österreich, der nun veröffentlicht wurde.

54 Zwangsheirat-Verdachtsfälle 2021 in Österreich gemeldet

"Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt grundsätzlich Personen bis zum Alter von 18 Jahren. Viele Opfer von Zwangsheirat sind jedoch älter und werden in diesem Zusammenhang nicht erfasst. Als Ergebnis der Befragung kann von einer Größenordnung von insgesamt rund 200 Fällen von Zwangsheirat in Österreich pro Jahr ausgegangen werden, diese diesbezüglichen Schätzungen wurden somit validiert", sagte Studienautorin Birgitt Haller, wissenschaftliche Leiterin des Instituts für Konfliktforschung.

Zwangsehen meist kulturell begründet

Zwangsehen sind demnach meist in Traditionen oder kulturell begründet. "Häufig werden Zwangsehen auf Grund von althergebrachten Geschlechtervorstellungen oder dem Ehrkonzept vollzogen, um beispielsweise die Sexualität von Mädchen zu kontrollieren, oder die 'Ehre' etwa nach einer Vergewaltigung wiederherzustellen. Die finanzielle Absicherung der Eltern oder der Betroffenen selbst, etwa wenn es sich um Mädchen mit Lernschwierigkeiten oder einer körperlichen Behinderung handelt, spielt auch häufig eine Rolle", sagte Haller.

Unterschiedliche Gruppen bei Opfern von Zwangsheirat

Die Studie zeigt, dass es drei Gruppen gibt, die Opfer von Zwangsheirat werden können. Erstens: Mädchen und junge Frauen der zweiten und dritten Generation mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Diese werden oftmals gezwungen, die Schule bzw. ihre Ausbildung abzubrechen, um ihnen keine ökonomische Selbstständigkeit zu ermöglichen. Zweitens: Frauen, die aus ihrem Herkunftsland zum Zweck der Zwangsheirat nach Österreich gebracht werden. Frauen dieser Gruppe befinden sich in einer noch stärkeren Abhängigkeit. Sie haben nicht nur im Regelfall keine Ausbildung, sondern sprechen auch nicht Deutsch und sind sozial isoliert, weil sie in Österreich auf kein soziales Netzwerk zurückgreifen können. Die dritte Gruppe sind Frauen in unterschiedlichen (Vor-)Stadien des Asylverfahrens sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

(APA/Red)

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