Zusatzpension gegen Altersarmut

„Wer ein Leben lang gearbeitet hat, darf in der Pension nicht der Dumme sein!“ Deshalb fordert AK-Präsident Bernhard Heinzle für alle Arbeitnehmer:innen eine Zusatzpension. Vor allem die Altersarmut könnte so wirkungsvoll bekämpft werden.
Altersarmut überschattet immer öfter das Leben von Frauen und Männern in Vorarlberg. Dabei haben sie ein Leben lang gearbeitet. Frauen oft nur in Teilzeit, sonst wäre sich das alles nie ausgegangen: Die Kinder, der Haushalt, die Pflege der Eltern. Im Durchschnitt leisten sie neben ihrem Teilzeitjob jede Woche 32 Stunden Care-Arbeit. Unbezahlt und mit fatalen Folgen. Denn die 53 Prozent der Frauen, die in Vorarlberg aktuell Teilzeit arbeiten, strampeln sich zwar ab, aber erwirtschaften nur eine Mini-Pension. In Vorarlberg erhalten Frauen 47,25 Prozent weniger Pension als Männer, im Durchschnitt sind es 1123 Euro.
Aber auch Niedrigverdiener in Vollzeit stehen am Ende ihres Erwerbslebens mit leeren Händen da: „Derzeit erhält eine Vollzeit beschäftigte Person mit einem Einkommen von brutto 1800 Euro und 40 Versicherungsjahren eine nur geringfügig höhere Pension als jemand, der beispielsweise 20 Jahre lang nur Teilzeit mit einem Einkommen von monatlich 600 Euro gearbeitet hat“, rechnet Heinzle vor. „Beide haben viel geleistet und kommen doch in der Pension nur mit Ach und Krach über die Runden.“
Aktuell bezieht in Österreich nur ein Viertel der Arbeitnehmer:innen eine Zusatzpension außerhalb des staatlichen Pensionssystems. Die meisten von ihnen arbeiteten im öffentlichen Dienst. „Die Mitgliedschaft bei einer überbetrieblichen oder betrieblichen Pensionskasse in der Privatwirtschaft ist noch immer die Ausnahme“, beklagt Heinzle. Er verlangt eine gesetzliche Verpflichtung, wonach für jeden Arbeitnehmer 0,5 Prozent des Bruttolohns in einer der fünf heimischen, überbetrieblichen Pensionskassen einbezahlt werden müssen. Das brächte viel. Die durchschnittliche Zusatzpension lag in Österreich im Vorjahr bei 432 Euro im Monat.
„Dieser Mindestbeitrag von 0,5 Prozent des Bruttolohns könnte auch freiwillig
höher sein“, fügt Heinzle an. Die Dienstnehmer wiederum sollten zusätzliche
Beiträge bis zum doppelten des Dienstgeberanteils steuerschonend einzahlen
können. Noch ist der Zugang zu dieser zweiten Säule der Altersversorgung erst
möglich, wenn das Unternehmen zu einer überbetrieblichen Pensionskasse beitritt.
Wenn der Gesetzgeber allen Arbeitnehmer:innen den Weg zu einer Zusatzpension öffnet, muss er Heinzle zufolge allerdings klare Vorgaben machen, „damit möglichst viele Beiträge in die Veranlagung und nicht in die Verwaltungsstrukturen der Pensionskassen fließen“.
Die AK Vorarlberg hat zum Thema Pension auf ihrer Website einen umfassendenWissensort geschaffen. Viele nützliche Infos finden Sie hier.
