Zusatzgebühren von Fitnessstudio "Clever fit" rechtswidrig
Die Arbeiterkammer (AK) hatte gegen zahlreiche Klauseln von mehreren Fitnessstudios geklagt und im Fall von "Clever fit" nun recht bekommen. Neben dem Mitgliedsbeitrag mussten Kundinnen und Kunden dort zusätzlich eine Verwaltungs- und eine Servicepauschale sowie eine Chipgebühr bezahlen. Dazu kam im September eine Energiekostenpauschale.
Fitnessstudio "Clever fit" soll Gebühren an Kunden zurückzahlen
Die AK fordert vom Fitnessstudiobetreiber nun die Rückerstattung aller bereits erfolgten Zahlungen. Der Aufwand für die Vertragsbegründung würde laut OGH nicht über das übliche Maß hinaus gehen, weshalb die Verwaltungsgebühr rechtswidrig sei.
Die Chipgebühr sei nicht rechtens, weil der Zutritt zu den Fitnessstudios zu den Vertragspflichten des Betreibers gehöre. Die Servicepauschale sei nur dann rechtens, wenn die Kunden tatsächlich Zusatzleistungen wie zum Beispiel Trainerstunden erhalten. Auch die Energiekostenpauschale wurde vom Gericht aufgehoben.
(APA/Red)