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Zugedröhnter Autofahrer vor Gericht

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Unter besonders tragischen Umständen kam im August eine Wienerin zu Tode: ein Autofahrer hatte sie im Drogenrausch niedergefahren - einen Tag vor ihrem 30. Geburtstag. Der 22-jährige Fahrer steht jetzt vor Gericht.

Jener Autofahrer, der am 7. August in Wien-Simmering im Drogenrausch eine Fußgängerin einen Tag vor ihrem 30. Geburtstag zu Tode gebracht hatte, musste sich heute, Freitag, wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen im Straflandesgericht verantworten. Haschisch und Heroin hatten das Bewusstsein des 22 Jahre alten Installateurs getrübt. Den Unfall will er angeblich gar nicht bemerkt haben. Lehre hat er – was seinen Drogenkonsum betrifft – daraus keine gezogen: Die Polizei ertappte ihn, als er von wenigen Wochen mit einigen Freunden Suchtgift einnahm.

Der Unfallhergang

Gemeinsam mit ihrer Zwillingsschwester hatte Manuela G. in einem Lokal ihren 30. Geburtstag gefeiert. Kurz vor Mitternacht machte sie sich mit einer Freundin auf den Heimweg. Als sie die Kaiserebersdorfer Straße überquerte, passierte das Unglück: Mit überhöhter Geschwindigkeit und in Schlangenlinien kam der 22-Jährige des Weges. Er geriet auf die Gegenfahrbahn, erfasste die Frau, die fünf Meter durch die Luft geschleudert wurde. Sie hatte keine Überlebenschance.

Der Todeslenker setzte seine Fahrt ohne stehen zu bleiben fort. Mehrere Personen hatten den Unfall mit angesehen, darunter auch ein Motorradfahrer, der die Verfolgung aufnahm, den jungen Mann einholte und zum Anhalten brachte. Die herbeigerufene Polizei führte sofort einen Alko-Test durch, der negativ verlief. Doch der schleppende, torkelnde Gang, die verlangsamte Reaktionsfähigkeit und das mangelnde Sprechvermögen legten einen Verdacht nahe, der wenig später vom Amtsarzt bestätigt wurde: Der Fahrer stand schwer unter Drogen.

Vor Gericht

Wie er jetzt Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik erzählte, hatte er am Abend zwei, drei Joints geraucht. Danach traf er sich mit einer Bekannten auf einem Parkplatz in Simmering, wo die beiden Heroin snieften. Danach wollte er nach Hause fahren. Was dann geschah, wisse er nicht mehr: „Am Montag um 8.00 Uhr in der Früh hat mich mein Vater aufgeweckt und mir erzählt, was passiert ist. Das hab’ ich dann auch in der Zeitung gelesen.“

Ein Psychiater soll nun diese behaupteten Erinnerungslücken überprüfen. Zu diesem Zweck wurde die Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

Gut zu sprechen war die Richterin auf den adrett wirkenden, in einem braven Anzug mit ordentlich gebundener Krawatte erschienenen Mann nicht, der mit 17 Gefallen an Speed, LSD, Kokain und Heroin gefunden hatte. Dass er selbst nach dem von ihm verschuldeten tödlichen Unfall nicht von den Drogen abließ, sondern zuletzt wieder Haschisch und Heroin nahm, empörte sie: „Blöder kann man sich nicht verhalten! Sie werden das sicherlich zu spüren bekommen!“

Im Fall eines Schuldspruchs muss der 22-Jährige mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

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