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Zug oder Flug wegen Schnee ausgefallen? Das ist zu tun

Was tun, wenn Zug- oder Flug ausfällt? Diesen Artikel lesen.
Was tun, wenn Zug- oder Flug ausfällt? Diesen Artikel lesen. ©APA/dpa/Fabian Strauch
Das Winterwetter und Schneefall sorgen immer wieder für Verspätungen und Ausfällen von Zügen und Flügen. Wird man sich dann als Passagier mit dem Verkehrsunternehmen über Ausgleichzahlung oder Erstattung nicht einig, kann die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) helfen.

Gerade bei Winterwetter und Schneefall sollten sich Passagiere auch selbst proaktiv, rechtzeitig und laufend über Störungen über alle zur Verfügung stehenden Kanäle (z.B. Website, Telefonhotline oder vor Ort bei Mitarbeitern des Unternehmens) informieren.

Diverse Unternehmen bieten zusätzlich besondere Services bei Störungen an, wie z. B. Push-Services bei Änderungen wahlweise per E-Mail oder aufs Mobiltelefon.

Was tun, wenn es zu Problemen vor bzw. bei Reiseantritt kommt?

Wichtig ist es, unbedingt erst das betroffene Unternehmen zur Unterstützung zu kontaktieren, bevor man selbst tätig wird. Erst wenn das Unternehmen keine Unterstützung anbieten kann, sollten Passagiere selbst tätig werden. Für die Erstattung von Mehrkosten bei zusätzlichen Ausgaben sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese in einem angemessenen Rahmen bleiben und die Belege bzw. Rechnungen als Nachweis aufbewahrt werden.

Reise abgesagt: "Schritt für Schritt"-Anleitung für Forderungen

Im ersten Schritt muss die Forderung schriftlich direkt beim betroffenen Unternehmen eingebracht werden. Für den Flugbereich hat die apf Musterbriefe bereitgestellt, die unter www.passagier.at abrufbar sind.

Antwortet das Unternehmen ab Einbringung der Forderung in angemessener Zeit nicht adäquat (Flug: sechs Wochen, Bahn/Bus/Schiff: vier Wochen) oder gar nicht, kann bei der apf online via www.passagier.at ein Schlichtungsantrag eingebracht werden.

Bei welchen Problemen kann die apf vermitteln?

  • Entschädigungen und Erstattungen für Verspätungen
  • Entschädigungen und Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen
  • Entschädigungen bei Nichtbeförderung
  • fehlende Unterstützungs- oder Hilfeleistungen (Ticketkostenerstattung und Ersatzbeförderung bzw. Verpflegung, Unterkunft, Transport)
  • mangelhafte oder fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.

Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich etwa bei Problemen im Zusammenhang mit fehlerhaften Ticketbuchungen, Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Tickets sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung (Downgrade) in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht (z. B. von Business Class in die Economy Class).

Was kostet Passagiere der Service der apf?

Der Service der apf ist für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei - unabhängig vom Ausgang des Schlichtungsverfahrens. Konkret bedeutet das, dass der gesamte Betrag, der im Rahmen des Schlichtungsverfahrens erwirkt wird, an die Reisenden - ohne Abzug - ausbezahlt wird.

Noch Fragen?

Die Experten der apf sind auch telefonisch von Montag bis Freitag immer von 10 bis 12 Uhr erreichbar:

Bahn: +43 1 5050707 - 710

Bus: +43 1 5050707 - 720

Schiff: +43 1 5050707 - 730

Flug: +43 1 5050707 - 740

(red)

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