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Zug-Crash am Matzleinsdorferplatz: ÖBB muss 350.000 Euro zahlen

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Am 9. Oktober 2009 kam es am Matzleinsdorfer Platz zu einem fatalen Zusammenstoß einer Schnellbahn-Garnitur mit einem Oberbauzug. Dabei wurden zwei Personen schwer und zwölf leicht verletzt. Am Donnerstag wurden die ÖBB zu einer Geldbuße von 350.000 Euro verurteilt.
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Diese Entscheidung hat am Donnerstag das Wiener Straflandesgericht in einem Strafverfahren getroffen, in dem sich die ÖBB, der für den betreffenden Baustellen-Bereich verantwortliche Gleismeister sowie der ÖBB-Techniker, dem die Situierung der sicherungstechnischen Einrichtungen oblag, wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten mussten.

Zur Vermeidung eines umfangreichen Verfahrens, das vermutlich die Bestellung mehrerer Sachverständiger nötig gemacht hätte, schlug Richterin Bettina Körber den Angeklagten – seit Einführung des Unternehmensstrafrechts können neben natürlichen auch juristische Personen und bestimmte Personengesellschaften belangt werden – die vor allem bei Fahrlässigkeitsdelikten vorgesehene diversionelle Erledigung vor: Gegen Bezahlung einer angemessenen Buße wird die Strafanzeige zurückgelegt. Dafür bleibt den Angeklagten ein allfälliger Schuldspruch erspart, im Strafregister scheinen sie weiter als gerichtlich unbescholten auf.

Die von Rechtsanwalt Gerald Ganzger vertretenen ÖBB und auch die beiden ÖBB-Mitarbeiter, denen Geldstrafen in der Höhe von 1.550 bzw. 1.850 Euro auferlegt wurden, waren mit der Diversion ebenso einverstanden wie Staatsanwalt Gerhard Hermann. “Die Höhe des Betrags schmerzt uns durchaus”, bezog nach der Verhandlung Stefan Urmann von der ÖBB Infrastruktur AG Stellung. Das Unternehmen hätte aber aus den Fehlern, die zu dem Unfall führten, gelernt und könne ausschließen, dass Ähnliches wieder passiere. “Wir sind ein sicheres, ein verlässliches Unternehmen”, betonte Urmann gegenüber Journalisten.

Der Crash am Matzleinsdorfer Platz

Am 9. Oktober 2009 war eine S-Bahn Richtung Wiener Neustadt im Bereich der Großbaustelle Matzleinsdorfer Platz versehentlich auf ein Gleis geführt worden, auf dem sich ein mit Schotter beladener Oberbauzug befand. Bei dem Crash wurde der Triebfahrzeugführer des Oberbauzuges schwer verletzt. Der vordere Waggon der S-Bahn-Garnitur entgleiste, 13 Passagiere erlitten Verletzungen.

Unglücksursache war eine an einem Gleisanschluss nicht ordnungsgemäß situierte Isolierlasche. Bereits am 13. August war an dieser Stelle zur Behebung einer kurzfristigen Störung ein sogenannter Isolierstoß eingebaut worden, wobei der dafür verantwortliche und zur Anklage gebrachte Gleisbaumeister betonte, auf Anweisung eines ihm – nicht namentlich bekannten – Kollegen vom Sicherheitsdienst gehandelt zu haben: “Das war nur ein Provisorium, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass das Gleis befahren wird.”

Der angeklagte ÖBB-Techniker erwiderte auf die Frage, ob ihm ein Fehler unterlaufen sei: “”Ich würde nicht sagen ein Fehler, aber ich hätte sorgfältiger vorgehen müssen. Das sehe ich ein”. Es habe keinen Anhaltspunkt gegeben, dass im betreffenden Bereich “Maßnahmen” stattgefunden hatten, die eine Nachkontrolle erforderlich gemacht hätten. Der “Informationsfluss zum Sicherheitsdienst” sei “nicht hergestellt gewesen”. Im Nachhinein sei ihm klar, “dass ich dort nachschauen hätte sollen und diesen Bereich übersehen habe”.

APA/Vienna.at

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