Zug-Ausfall oder -Verspätung durch Schnee: Kostenrückerstattung bei ÖBB und Westbahn

Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erklärte gegenüber dem ORF-Radiosender Ö1 am Mittwoch, grundsätzlich bekomme man bei Bahnverspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Als gestrandeter Passagier kann laut Bericht Geld für Hotel oder Taxi zurückgefordert werden, sofern das Bahnunternehmen keine Lösung anbietet.
Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU seit Mitte Juni keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Zu den Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt, zählen etwa extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen und Sabotage oder Terrorismus.
(APA/Red.)