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"Zu viel Schnee": Faule Gerichtsvollzieher in Wien

Nicht jeder Gerichtsvollzieher erlidgt seinen Job gewissenhaft.
Nicht jeder Gerichtsvollzieher erlidgt seinen Job gewissenhaft. ©Bilderbox
Die Österreichische Rechtsanwaltskammer legt nun skurrile Berichte vor: Einer war in Penzing "eingeschneit", für einen anderen waren Antiquitäten "nicht wertvoll" - dafür verlangte er nach getaner Arbeit nach Kaffee.

In Wien neigen einige Gerichtsvollzieher offenbar zu skurrilem Verhalten. Das legt zumindest der aktuelle Wahrnehmungsbericht der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) nahe, in dem einige besonders originelle Fälle aufgelistet sind.

Im Februar 2009 erlaubte sich etwa eine Rechtsanwältin nach einem Vollzugstermin zu fragen, nachdem das Bezirksgericht Fünfhaus bereits im August die Exekution eines säumigen Schuldners bewilligt hatte und der Termin somit mehr als überfällig war. Der zuständige Gerichtsvollzieher antwortete ihr, am Ort der Zwangsvollstreckung liege jetzt “zu viel Schnee”. Er könne “erst im Frühling hingehen”.

Eine Rechtfertigung, die vermutlich nicht nur der Anwaltskammer eigenartig erscheint, zumal die Exekution nicht in hochalpinem Gelände geführt werden sollte. “In eingeschneiten Gletscherregionen mag das Verhalten vielleicht noch verständlich erscheinen, im weniger alpinen Wien-Penzing eher befremdlich”, spöttelt die ÖRAK in ihrem Wahrnehmungsbericht über den betreffenden Gerichtsvollzieher.

“Brauche Kaffee”

Im Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Leopoldstadt sollte wiederum ein Mercedes eines zahlungsunwilligen Schuldners gepfändet werden. Obwohl die Anwältin eines Gläubigers den Gerichtsvollzieher verständigte, dass jener an einem bestimmten Tag zu einer Verhandlung im Straflandesgericht geladen sei, gelang es diesem nicht, das Fahrzeug zu pfänden. Dabei war der Mann mit seinem Mercedes zum Gericht gefahren und hatte diesen stundenlang vor dem Grauen Haus geparkt.

Eine andere Anwältin bemühte sich zwei Jahre lang um eine Pfändung. Der Zwangsvollstrecker versicherte ihr, er sei wiederholt in der Wohnung des Schuldners gewesen, habe aber keinerlei verwertbare Gegenstände vorgefunden. Als die Juristin sich dazu entschloss, selbst Nachschau zu halten, entdeckte sie in der Wohnung wertvolle Antiquitäten, neueste elektronische Geräte und zahlreiche Sportartikel. Umgehend beorderte sie den Exekutor in die Wohnung, der dann zwar seine Arbeit erledigte, aber darauf drängte, er “brauche einen Kaffee”.

Das Bezirksgericht Floridsdorf ordnete in einem anderen Fall eine Zwangsvollstreckung an, zu der eine Rechtsanwältin ihre Beteiligung beantragte. Nachdem diese über die Bühne gegangen war, meldete sich der Exekutor telefonisch bei der Juristin mit der Mitteilung, er habe ihren Akt “vergessen”. Er habe sie daher bei der Vollstreckung “nicht berücksichtigen können”.

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