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Zu hohe Betriebskosten: AMISOLA-Mieter bekommen bis zu 2.500 Euro zurück

AMISOLA-Mieter erhalten zu viel bezahlte Betriebskosten zurück.
AMISOLA-Mieter erhalten zu viel bezahlte Betriebskosten zurück. ©pixabay.com (Sujet)
Die Arbeiterkammer Wien hat in einem Verbandsverfahren gegen die AMISOLA Immobilien AG einen bedeutenden Erfolg erzielt: 798 Mieter erhalten aufgrund unzulässiger Vertragsklauseln bei den Betriebskosten insgesamt rund 1,28 Millionen Euro zurück – das sind durchschnittlich 2.500 Euro pro Wohnung für den Zeitraum 2021 bis 2024.

Das Besondere: Die Rückzahlung erfolgt ohne Einzelklage, weil AMISOLA die Rechtswidrigkeit anerkannt hat.

Hohe Nachzahlung bei Betriebskosten: Mieter brachte Fall ins Rollen

Der Fall kam ins Rollen, nachdem ein Mieter wegen einer hohen Nachzahlung bei den Betriebskosten seinen Vertrag durch die AK prüfen ließ. Dabei stellte sich heraus: Mehrere Klauseln, etwa zu nicht genau definierten Betriebskosten, waren rechtswidrig. Nachdem Gespräche mit AMISOLA keine vollständige Klärung brachten, reichte die AK Klage ein.

Parallel dazu entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) 2024 in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten der Konsumenten. AMISOLA unterzeichnete daraufhin einen Unterlassungsvergleich und verpflichtete sich, bestimmte Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Die AK Wien ruft nun andere Vermieter, die ähnliche oder gleichlautende Klauseln verwenden, dazu auf, ihre Mietverträge zu überarbeiten und unrechtmäßig eingehobene Kosten zurückzuerstatten.

So bekommen betroffene Mieter ihr Geld zurück

Die Rückzahlung betrifft 798 Mieter, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, einen Mietvertrag mit AMISOLA abgeschlossen haben und deren Wohnung dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt. Konkret handelt es sich um sechs in den letzten Jahren errichtete Wohnhausanlagen sowie Dachgeschosswohnungen in Altbauten. Eine Liste der Adressen ist auf der Website der AK Wien abrufbar.

AMISOLA wird alle Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Rückzahlung informieren. Die Beträge werden rasch und unbürokratisch überwiesen. Die Höhe der Rückzahlungen beträgt bei den sechs Wohnhausanlagen für den gesamten Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2024 (exklusive Umsatzsteuer) 41,52 Euro pro Quadratmeter, abhängig vom Mietbeginn und Wohnungsgröße. Mieter der Dachgeschoßwohnungen in den älteren Häusern bekommen ca. 18 Prozent weniger zurück. Wer schon ausgezogen ist, kann sich per E-Mail an anfrage@bk-retour.at wenden.

(Red)

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