Der Fußgängerübergang weist auf beiden Seiten Stiegenanlagen auf und stellt daher eine Barriere für Behinderte dar. Ursprünglich wies der Steg eine dichte, ebene Gehwegkonstruktion auf, die dann im Laufe der Jahre durch zuerst längs, dann quer verlegte Holzbohlen mit rund einem Zentimeter breiten Fugen ersetzt wurde. Diese Gehwegkonstruktion ist benützerunfreundlich und soll in Anlehnung an den Urzustand eine neue, innovative, dichte Gehwegkonstruktion erhalten. Gleichzeitig soll der Zugang eben hergestellt werden, damit der Zollamtssteg für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen benutzbar wird.
Die Komfortverbesserung erfordert aber, dass ab Mittwoch, dem 16. Juli der Steg für längere Zeit gesperrt bleibt. Während der Bauarbeiten ist ein gesicherter Fußgängerverkehr nicht möglich. Erst nach der Herstellung der neuen Belagsoberfläche kann der Steg wieder geöffnet werden, also voraussichtlich erst Jänner 2009.
Fakten zum Steg
Der Zollamtssteg ist eine Brücke für FußgängerInnen, der die Schallauzerstraße und die Vordere Zollamtsstraße über den Wienfluss verbindet. Im Zuge der Regulierung des Wienflusses und des Baus der Stadtbahn 1899/1900 wurde von Martin Paul der stählerne Steg konstruiert. Die architektonische Ausgestaltung stammt von Josef Hackhofer und Friedrich Ohmann, für die Stahlbauarbeiten war Anton Biró zuständig. Die Bogenbrücke reicht weit unter das Niveau des Gehwegs, so dass für die U-Bahn, die in schräger Richtung – von beiden Seiten aus einem Tunnel kommend – den Wienfluss quert, der Eindruck einer Tordurchfahrt entsteht. Das Objekt steht unter Denkmalschutz.