Zollaktion in Österreich: Gefälschtes Spielzeug aus China vernichtet

Von Anfang Oktober bis Ende Dezember 2024 beteiligte sich das Zollamt Österreich an der internationalen Operation „Ludus V“, die sich gegen den illegalen Handel mit gefälschtem und potenziell gefährlichem Spielzeug richtete. Die Aktion wurde von Europol, OLAF (dem europäischen Amt für Betrugsbekämpfung), der Weltzollorganisation sowie den Strafverfolgungsbehörden aus Spanien, Rumänien und Frankreich gemeinsam koordiniert.
Hunderte Produkte sichergestellt – Spielzeug aus China
Während des Einsatzzeitraums registrierte der österreichische Zoll 703 Anmeldepositionen bei 536 Einfuhrverzollungen. In elf Fällen wurden insgesamt 361 Spielwaren nicht freigegeben und anschließend vernichtet – darunter 121 Stofftiere, 166 Klemmbausteine und 55 Sammelkarten. Die betroffenen Waren stammten ausschließlich aus chinesischen Lieferungen.
Gesundheitsgefahr für Kinder
Finanzminister Markus Marterbauer erklärte zur Aktion:
„Kinderspielzeug zählt zu den am häufigsten als gefährlich oder gefälscht gemeldeten Produkten. Weil nicht sichergestellt ist, dass Normen und Vorschriften eingehalten werden, können diese Produkte eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Kindern darstellen. Die möglichen Risiken reichen von verschluckbaren Kleinteilen bis hin zur Erstickungs- und Vergiftungsgefahr, auch Schnittverletzungen, Gehörschäden oder andere Verletzungen können bei solchen Spielzeugen drohen.“
Wirtschaftlicher Schaden durch Produktpiraterie
Auch Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl würdigte die Arbeit des Zolls:
„Gefälschtes Spielzeug ist nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit unserer Kinder, sondern verursacht auch einen großen wirtschaftlichen Schaden bei den Herstellern der Originalwaren. Der faire Wettbewerb wird dadurch massiv beeinträchtigt. Ich bin daher dankbar, dass unser Zoll konsequent gegen diese illegalen Importe vorgeht.“

Warnung vor unsicheren Online-Shops
Besonders beim Online-Shopping sollten Verbraucher:innen wachsam sein. Fake-Shops bieten vermehrt unsicheres Spielzeug zu auffallend niedrigen Preisen an. Laut Zoll empfiehlt es sich, vor einer Bestellung das Impressum eines Online-Shops zu prüfen – dieses sollte eine vollständige Anschrift, eine E-Mail-Adresse und einen erreichbaren Kundenkontakt enthalten. Shops, die ausschließlich Vorauskasse verlangen, sind ein deutliches Warnsignal. Wird kein Kauf auf Rechnung angeboten, sollte zumindest mit Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden, um im Betrugsfall eine Rückbuchung zu ermöglichen. Zusätzlich helfen Erfahrungsberichte und Hinweise auf Konsumentenschutzseiten bei der Einschätzung der Seriosität.
(VOL.AT)