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Zivildiener bekommen Geld zurück

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Zivildiener, die ihren Dienst nach dem 1. Jänner 2001 abgeleistet haben, können bei ihrem Arbeitgeber Geld zurückfordern. Grund: Sie bekamen statt 13,60 Euro nur nur sechs Euro Verpflegungsgeld pro Tag. 1.350 Zivis haben schon reklamiert.

Seit Ende März haben zirka 40.000 Ex-Zivildiener die Möglichkeit eine Verpflegsgeldrückzahlung bei ihrem damaligen Arbeitgeber einzufordern. Beim Roten Kreuz (ÖRK) sind seither rund 6.900 Anträge eingegangen. In 1.350 Fällen hat sich die Organisation bereits mit den Ex-Zivis über die Refundierung geeinigt. Die Vertretung der Zivildiener ist mit dieser Lösung allerdings nicht zufrieden.

Hintergrund ist ein VfGH-Urteil von Mitte November letzten Jahres, in dem das bis dahin übliche Verpflegsgeld von sechs Euro pro Tag als zu gering bewertet und eine „angemessene” Verpflegung mit 13,60 Euro festlegt wurde. Mit dem daraufhin erwirkten Zivildienst- Übergangsrecht haben ehemalige Zivis, die ihren Dienst nach dem 1. Jänner 2001 abgeleistet haben, nun sechs Monate Zeit, die Differenz von den Organisationen einzufordern. Beim Roten Kreuz betrifft das angeblich bis zu 17.000 Personen.

Das Rote Kreuz bietet seinen Ex-Zivis eine Essens-Rückzahlung von 4,20 Euro täglich an – pro Antrag sind das in Summe rund 1.100 Euro. Würden alle 17.000 Betroffenen ihre Ansprüche geltend machen, womit das ÖRK rechnet, müssten insgesamt über 18 Millionen Euro refundiert werden.

Florian Seidl von der Interessensvertretung der Zivildiener rät den Ex-Zivis jedoch davon ab, diesen Vergleich anzunehmen. Sie sollten vielmehr ein Verwaltungsverfahren eingehen und darauf warten, dass die vollständige Differenz von meist 7,60 Euro rückerstattet werden muss. Seidl befürchtet allerdings, dass viele Ex-Zivis den komplizierten Weg scheuen und lieber auf den von den Trägerorganisationen vorgeschlagenen Vergleich eingehen. Die bisherigen Erfahrungen im Roten Kreuz geben dieser Befürchtung Recht:

Laut ÖRK haben sich neun von zehn Antragsteller mit der Organisation über die Rückzahlungen geeinigt.

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