An diesen Tagen finden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland die Wiederholungsprüfungen statt, in den westlichen Bundesländern haben die Kids noch eine Woche länger Zeit zum Lernen für den Nachzipf. Exakte Daten, wie viele Schüler jedes Jahr österreichweit zur Wiederholungsprüfung antreten, gibt es nicht.
45.000 Schüler müssen wiederholen
Im Wiener Stadtschulrat schätzt man, dass an den höheren Schulen (AHS, BMHS) rund 8.000 Kandidaten antreten, an den Pflichtschulen gibt es kaum Nachprüfungen. In dieser Zahl sind jene Schüler nicht enthalten, die auf Grund einer Aufstiegsklausel automatisch mit einem Fünfer in die nächste Klasse kommen können, sowie jene, die auf die Nachprüfung verzichten, und jene, die mehr als zwei Fleck im Zeugnis haben und damit auf jeden Fall die Klasse wiederholen müssen. Nach Schätzungen des Bildungsministeriums müssen jährlich mehr als 45.000 Schüler repetieren, exakte Erhebungen darüber gibt es derzeit ebenfalls nicht.
70 Prozent schaffen Nachprüfung
Zum Nachzipf antreten dürfen nur jene Schüler, die nur ein oder zwei Nicht Genügend im Jahreszeugnis stehen haben – wer drei oder mehr Fleck hatte, muss das Schuljahr automatisch wiederholen. Die Erfolgsaussichten der Prüflinge sind übrigens relativ gut: Nach langjährigen Erfahrungen bestehen etwa 70 Prozent.
Wissen wird meist schriftlich und mündlich getestet
Die Wiederholungsprüfung kann – abhängig vom jeweiligen Prüfungsfach – aus schriftlichen, mündlichen oder praktischen Teilprüfungen bestehen. Meist werden ein schriftlicher und ein mündlicher Teil kombiniert. Die schriftlichen Arbeiten dauern dabei grundsätzlich 50 Minuten, in Gegenständen, in denen es mindestens eine zwei- oder mehrstündige Schularbeit gab, 100 Minuten. Mündlich müssen die Schüler rund 15 bis 30 Minuten Rede und Antwort stehen. Pro Tag darf übrigens nur eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Direktor hat das letzte Wort
Beurteilt wird der Nachzipf durch den Lehrer des betreffenden Gegenstandes sowie einen von der Schulleitung bestellten Beisitzer. Einigen sich die beiden Pädagogen nicht über eine Note, entscheidet der Direktor. Gegen die negative Beurteilung der Wiederholungsprüfung ist eine Berufung zulässig.