Für Jugendliche unter 16 Jahren sind Zigarettenautomaten ab 1.1.2007 durch eine elektronische Sicherheitssperre nicht mehr bedienbar. Nur mit einer Alterskennung auf Bankomatkarte oder Handy können Erwachsenen den Automaten künftig entriegeln.
Auch weiterhin können Raucher mit Bargeld bezahlen, weitere Daten werden nicht abgerufen, beruhigte Fritz Simhandl, Geschäftsführer der Monopolverwaltung GmbH (MVG) im Gespräch mit der APA. Die Bankomatkarte oder das Handy geben durch eine Alterskennung lediglich darüber Auskunft, ob der Inhaber das Alter von 16 Jahren überschritten hat, oder nicht, so Simhandl.
Rund 8.000 Trafikanten gibt es in Österreich, sie müssen ihre 7.000 Automaten auf die Jugendschutz-Maßnahme umrüsten. Diese erfolgt je nach Automat durch eine Zeituhr oder manuell durch einen Außendienstmitarbeiter. Die Bankomatkarte gelte dann zukünftig als Basis für den Zigarettenkauf, nicht alle Automaten seien mit Handymodulen ausgestattet, informierte Simhandl.
Für die Bankomatkarte spreche laut dem Geschäftsführer der MVG, die eine 100-prozentige Gesellschaft des Finanzministeriums ist, einiges. Natürlich sei ein Missbrauch theoretisch gegeben, aber wir haben die Bankomatkarte bewusst gewählt, weil es eine hohe Schwelle gibt, sie aus den Händen zu geben.
Die Trafikanten wurden über die Maßnahmen durch Aussendungen in drei Wellen, aber auch auf Fachgruppentagungen und in Fachzeitungen informiert. Kontrolliert werde die Umsetzung dann ab 1.1. 2007. Sollten Trafikanten sich nicht an das Gesetz halten, wird der Tabakverkauf an diesem Automatenstandort verboten.