Wegen gegenseitiger Lärmbelästigung haben sich zwei Nachbarn im Mai in der Stadt Salzburg nicht nur mit einem Gartenschlauch und Blumentöpfen "duelliert", sondern am Mittwoch auch verbal vor einem Salzburger Strafrichter befetzt.
Einer der “Streithanseln”, ein 50-jähriger
Frühpensionist, gestand ein, dass er dem
Bewohner von gegenüber einen
Ziegelstein gegen die
Terrassentür geworfen hatte, weil der andere ihn mit
Wasser bespritzt hätte. Für die “Wurf-Attacke” kassierte der
Angeklagte eine bedingte
Geldstrafe von 240 Euro.
“Er hat mich zum vierten Mal von oben bis unten angespritzt und fast die Steckdose getroffen. Da hab ich zum Durchdrehen angefangen und ein paar Sachen ‘rübergehaut”, schilderte der Angeklagte. Wenn er nicht ein paar Schnäpse und Bier getrunken hätte und nicht seit 15 Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leide, dann wäre er nicht ausgeflippt. Aber mit einer Schrotflinte habe er ihn nicht umbringen wollen. “Das sagte ich nur aus Spinnerei zur Polizei“, erklärte er Einzelrichter Peter Hattinger.
Opfer fühlte sich von Musik belästigt
Das
Opfer der “
Wurfgeschoß-Attacke” fühlte sich von der
Musik aus der
Wohnung des
Angeklagten belästigt. “Er war besoffen und hat volle Wäsch’ aufgedreht. Ich schrie: ‘Mach die Tür zu’. Ich konnte ja nicht einmal an einem Sonntagnachmittag
Formel-1 schauen und hab schon zig-mal bei der Polizei angerufen. Außerdem hat er meine
Freundin als Hure bezeichnet. Aber mit Wasser angespritzt hab’ ich ihn an diesem Tag nicht, das war ein paar Wochen vorher.” Diese Aussage führte zu Wortgefechten der beiden
Männer im
Gerichtssaal. Der
Richter musste mehrmals zur Ordnung rufen. Er fand auch an dem
Zeugen etwas auszusetzen: “Ganz so sauber sind auch Sie nicht. Zehn Leute haben unterschrieben, die sich aufregen.”
Gegen Ende der Verhandlung beruhigten sich die erhitzten Gemüter. “Herr Richter, geben Sie ihm keine Strafe. Er soll 500 Euro für die kaputte Tür zahlen”, zeigte sich der Nachbar nachsichtig. “Wir sind hier nicht im Bazar”, erinnerte die Anklagevertreterin. Der Pensionist, der keine Strafe wollte, wurde vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen und wegen Sachbeschädigung nicht rechtskräftig verurteilt. Er hat den Schaden bereits wiedergutgemacht, was der Richter als Milderungsgrund wertete. “Danke” verabschiedete sich der Angeklagte. “Jetzt gebt Ruhe miteinander. Und saufen Sie nicht so viel”, gab ihm Hattinger mit auf den Weg.