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Zerstückelte Leiche im Marchfeldkanal: Mordanklage eingebracht

Zerstückelte Leiche im Marchfeldkanal
Zerstückelte Leiche im Marchfeldkanal ©APA
Im Zusammenhang mit einem aufsehenerregenden Tötungsdelikt hat die Staatsanwaltschaft Wien eine Mordanklage beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht.

Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn wird sich ein 39-jähriger Iraner vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Ihm wird vorgeworfen, einen 45-jährigen Landsmann in dessen Wohnung in Wien-Hietzing erschlagen, die Leiche zerstückelt und Teile davon im Marchfeldkanal versenkt zu haben.

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21.000 Euro geschuldet

Die Tötung soll sich im vergangenen November ereignet haben und laut Anklage durch ein finanzielles Motiv ausgelöst worden sein. Der 45-Jährige, ein Freund und Geschäftspartner des Angeklagten, soll diesem 21.000 Euro geschuldet haben. Als der Angeklagte weder eine Gegenleistung noch die Rückzahlung erhielt, soll der 45-Jährige ihm mit Konsequenzen gedroht haben.

Todesursache

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft beschaffte sich der 39-Jährige daraufhin einen Latthammer und schlug dem älteren Mann bei einem Treffen in dessen Wohnung damit die Schädeldecke ein. Diese Verletzung gilt als Todesursache, da der abgetrennte Kopf des Opfers ebenfalls gefunden wurde. Zuvor hatte ein Angler am 13. Januar den abgetrennten linken Fuß des Getöteten im Marchfeldkanal zwischen Schwarzlackenau und Strebersdorf entdeckt und sofort die Polizei verständigt.

Wendepunkt im Mordfall

Die Familie des Opfers meldete den Mann am 15. November als vermisst. Nach der Festnahme des Angeklagten hatten die Strafverfolgungsbehörden zunächst von einem umfassenden Geständnis des 39-Jährigen berichtet. Inzwischen scheint davon jedoch keine Rede mehr zu sein. Der Angeklagte behauptet nun, die "albanische Mafia" sei involviert gewesen, und ein gewisser "Mike" habe die tödlichen Handlungen ausgeführt. Er selbst sei lediglich bei der Beseitigung der Leichenteile anwesend gewesen.

Mordprozess des Angeklagten steht bevor

Laut einem psychiatrischen Gutachten ist die Zurechnungsfähigkeit des 39-Jährigen gegeben, sodass kein Grund für einen Schuldausschluss vorliegt. Der Termin für den Mordprozess steht noch nicht fest. Der Verteidiger des Angeklagten hat 14 Tage Zeit, um gegen die Anklageschrift Einspruch zu erheben. Ein möglicher Einspruch müsste dann vom Oberlandesgericht (OLG) Wien geprüft werden.

(APA)

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